Speyer Zur Sache: Mehr Zeugen als gemeldet

„Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Meldepflicht, der Jehovas Zeugen auch nachkommen. In den Meldedaten wird unter anderem die Religionszugehörigkeit abgefragt“, erklärt Michael Dumat, einer der zehn Ältesten der Zeugen Jehovas Speyer. Allerdings habe dies vorwiegend kirchensteuerliche Gründe. Zwar könnten alle öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften diese Daten erhalten, jedoch machten in der Praxis nur diejenigen Kirchen davon Gebrauch, die auch Kirchensteuer erheben, was Jehovas Zeugen nicht täten. „Dass lediglich vier unserer Glaubensbrüder und -schwestern auch als Zeugen Jehovas gemeldet sind, hat vermutlich unterschiedliche Gründe. Früher konnten Jehovas Zeugen gar keine Eintragung dahingehend vornehmen lassen, da sie erst seit 2006 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind“, berichtet der Älteste. Auch heute bestehe keine Pflicht, diese Daten bezüglich der Religionszugehörigkeit zu ergänzen. In der Praxis der Meldebehörden würden bei Verlängerungen von Ausweisen und bei Umzügen in der Regel die in den Meldeprogrammen vorhandenen Daten übernommen. „Für die Meldebehörden sind die Religionsdaten auch nur dann wichtig, wenn dies für die Kirchensteuer von Relevanz ist, was bei Jehovas Zeugen nicht der Fall ist“, erläutert Dumat. Hinzu könne noch ein anderer Aspekt kommen. „Vor dem Hintergrund, dass Jehovas Zeugen schon einmal wegen ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt wurden, herrscht mitunter auch eine gewisse Skepsis vor, was der Staat mit den Daten macht“, sagt der Älteste. Das möge auch dazu führen, dass zur Religionszugehörigkeit teilweise keine Angaben gemacht würden. (kya)

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