Speyer „Wir freuen uns“

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Das Ölbohr-Konsortium aus GDF Suez und Palatina GeoCon freut sich über die Entscheidung des Otterstadter Gemeinderats, der Absichtserklärung zuzustimmen. Das sagte dessen Sprecherin Beate Klehr-Merkl gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage. Das Konsortium ist schon einen Schritt weiter: Es ist auf der Suche nach einem Grundstück, auf dem es einen Betriebsplatz einrichten könnte, falls bei der Probebohrung, die schräg gegenüber der Sandgrube Heberger vorgenommen werden soll, Erdöl gefunden werden sollte.

Gibt es aktuell Verhandlungen für ein alternatives Grundstück?

Das Konsortium arbeitet parallel zum bereits vorgestellten Grundstück für eine erste Erkundungsbohrung an der Suche nach einem Grundstück, welches nach positiven Explorationsergebnis der Bohrungen dann in ortsfernerer Lage für einen Betriebsplatzausbau genutzt werden könnte und hat hierzu bereits zahlreiche Gespräche geführt und führt diese auch aktuell. Wo liegt das alternative Grundstück? Das Konsortium ist auf der Suche nach einem Grundstück, das in ortsfernerer Lage, also weiter entfernt von der Wohnbebauung in Richtung B 9, liegt. Welche Verfahrensschritte wären bei einem alternativen Grundstück notwendig? Wenn dem Konsortium ein entsprechendes Grundstück zur Verfügung steht und die grundlegende Situation nach dem Grundstückverkehrsgesetz geklärt ist, müssen verschiedene weitere Genehmigungsschritte durchlaufen werden, wie zum Beispiel ein raumplanerisches Verfahren, ein Zielabweichungsverfahren oder eine vereinfachte raumordnerische Prüfung, sowie die diversen bergrechtlichen Verfahrensschritte. Dies wird aber erwartungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen. Wenn diese Genehmigungen vorliegen, würde dann auch schon die Probebohrung von diesem alternativen Grundstück aus erfolgen? Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da weder das Grundstück gesichert ist, noch die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Nach unserer Einschätzung ist nicht davon auszugehen, dass die Genehmigungen zeitgleich vorliegen. Wir stellen uns dieser Frage gerne, wenn diese Situation eintritt und werden dies dann gemeinsam mit der Gemeinde besprechen. Falls die Gemeinde in weiteren Genehmigungsschritten, zum Beispiel beim Hauptbetriebsplan klagen würde, würde das Konsortium dann trotzdem an seiner Absichtserklärung festhalten? Wir freuen uns, dass die Gemeinde sich entschieden hat, der Absichtserklärung zuzustimmen, die die von den Gemeindevertretern geforderten Punkte und technische Maßnahmen umfasst und den Bürgern zusätzliche Sicherheit gibt, die über das gesetzliche Maß hinausgeht, um Auswirkungen unserer Aktivitäten auf die Anwohner auszuschließen. Insofern gehen wir nicht davon aus, dass die Gemeinde den Klageweg – auch bei späteren Genehmigungsschritten – beschreiten wird. (krx)

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