Speyer
Wenn die Polizei morgens um 6 Uhr klingelt
Es geht um eine Tat in Speyer, das hatten die Beamten der Polizeiinspektionen Speyer und Schifferstadt sowie des Ordnungsamts ihrer Heimatstadt den verdutzten Bewohnern schnell vermittelt. Sie waren frühmorgens gekommen, weil der 18-jährige Sohn der Familie im Verdacht einer schweren Straßenverkehrsgefährdung stehe. Die Tat am Abend des 26. Januar in Speyer hatte für Schlagzeilen und Entsetzen gesorgt: Ein Motorradfahrer, zunächst in einer Gruppe mit drei anderen unterwegs, hatte sich eine wilde Verfolgungsfahrt mit einer Polizeistreife geliefert. Aufgefallen war er, weil er „Wheelies“ auf einem Rad in der Straße Am Neuen Rheinhafen vollführte. Das war aber nur der Anfang.
Die Polizei fuhr ihrem Bericht und dem Durchsuchungsbeschluss zufolge der verdächtigen Gruppe durch die Geib- und die Franz-Kirrmeier-Straße bis in die Auestraße hinterher. Als sie dort eine Kontrolle plante, sei der Fahrer, der später gesucht wurde, zunächst durch die Tullastraße davongerast. Es ging über zwei rote Ampeln in die Waldseer und Landwehrstraße, dort mit angeblich bis zu 150 Kilometern pro Stunde weiter in die Kurt-Schumacher-Straße – ein dicht besiedelter Wohnbereich. Man mag sich nicht vorstellen, wie groß die Gefahr war, als der Unbekannte dort laut Polizei gegen 21 Uhr ohne Licht und mit geschätzten 60 Stundenkilometern über den Fußgängerweg in südliche Richtung bretterte. „Zur Abwendung von Gefahren für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer“ musste die Verfolgung abgebrochen werden.
Auffällige Optik
Schwere Vergehen – aber wie geriet der 18-jährige Schifferstadter ins Visier, der seine Unschuld beteuert? Laut Durchsuchungsbeschluss wurde ein dreimal für Motorräder vergebenes Teilkennzeichen mit der Ortskennung „RP“ abgelesen, das zum Motorrad der Mutter des jungen Mannes passen könnte. Auch die auffällige Optik könnte stimmen, heißt es in dem Beschluss des Amtsgerichts Frankenthal. Mutter wie Sohn weisen das zurück. Der Sohn habe ein eigenes Motorrad mit anderem Kennzeichen. Die Mutter stand nicht im Verdacht. Aufgabe für die Beamten war am 31. März, Aussehen des Schifferstadter Motorrads zu dokumentieren sowie Handy, Helm und Motorradjacke des jungen Mannes zu beschlagnahmen.
„Warum kommt man dafür mit Durchsuchungsbeschluss morgens um 6 Uhr? Warum kann man uns nicht ganz normal zu dem Fall befragen?“, fragt die Mutter. Auf den Schreck sei der Schock gefolgt, dass die Ordnungshüter bei der morgendlichen Visite ein Handy und einen Motorradhelm des jungen Mannes mitnahmen. „Mehr als ärgerlich“ sei das, so die Mutter. „Darauf ist unser Sohn angewiesen.“ Einen Monat lang sei der 18-Jährige im Unklaren gelassen worden, ob, wann und wie er beides zurückerhält. Erst Ende voriger Woche habe er dann einen Anruf der Polizei erhalten, dass er sie in der Inspektion abholen könne.
Justiz: Verhältnismäßig
Die Polizeiinspektion Speyer, bei der das Verfahren angesiedelt ist, gibt sich dazu auf Anfrage zugeknöpft. Zum Ermittlungsstand könnten „aufgrund des laufenden Verfahrens“ keine Angaben gemacht werden. Der Richter, der die Durchsuchung anordnete, habe vorab die Verhältnismäßigkeit geprüft, „also ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist“. Über die Herausgabe von sichergestellten Gegenständen entscheide die Staatsanwaltschaft. „Eine Freigabe erfolgt für gewöhnlich dann, wenn diese als Beweismittel nicht mehr benötigt werden.“
Bei der Schifferstadter Familie hielt sich vorige Woche die Erleichterung über die bevorstehende Rückgabe von Handy und Helm in Grenzen. Denn nach wie vor sei vieles unklar. Dass die Ermittler den 18-Jährigen immer noch im Visier haben, könne man sich zwar nicht vorstellen, man wisse es aber letztlich nicht. Er könne ja über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht anfordern, sei dem jungen Mann erklärt worden. Das sei aber – auch wegen fehlender Rechtsschutzversicherung – unrealistisch: „Unser Sohn ist unschuldig, aus welchem Grund sollte er einen Anwalt haben?“, fragt die Mutter.