Speyer
Verkehrsberuhigung in Durchgangsstraßen: Speyerer LBM-Leiter wirbt um Verständnis
Tempo 30, Fußgängerampeln, Radwege – die Wunschliste von Gemeinden beim Thema Verkehr ist lang. Doch häufig geht es um Kreis- oder Landesstraßen, und bei denen hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) mehr als ein Wörtchen mitzureden. Die Behörde ist deshalb bei vielen Kommunalpolitikern nicht gut gelitten. Der Speyerer LBM-Leiter Martin Schafft wirbt im Gespräch mit Timo Leszinski um Verständnis.
Herr Schafft, in der Kommunalpolitik ist immer mal wieder eine gewisse Unzufriedenheit mit dem Landesbetrieb Mobilität bei Verkehrsthemen zu spüren. Nehmen Sie das auch so wahr?
Ja, eine gewisse Unzufriedenheit nehmen wir auch wahr. Das betrifft hauptsächlich Themen wie die Einrichtung von Tempo 30, hohe Geschwindigkeiten oder Querungshilfen. Das sind Standardthemen, die wir bei fast jeder Ortsdurchfahrt haben. Hier im Süden des Landes haben wir eine hohe Verkehrsbelastung, deren Auswirkungen von den Bürgern als störend empfunden werden. Für die Anwohner ist es dann natürlich schwer zu verstehen, wenn der Eindruck entsteht, es passiert nichts.
Und warum passiert nichts?
Da muss man klarstellen: Für verkehrsrechtliche Themen liegt die erste Zuständigkeit innerorts bei der Gemeinde, außerorts beim Kreis. Die müssen aber den LBM und die Polizei anhören, wenn sie zum Beispiel Tempo 30 auf klassifizierten Straßen, also Kreis- und Landesstraßen, ausweisen wollen. Wir, aber auch die Polizei geben unsere Stellungnahme allein aus fachlichen Überlegungen auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung ab. Die Verkehrsbehörde setzt sich in den wenigsten Fällen über die Empfehlung hinweg.
Was würde passieren, wenn eine Gemeinde entgegen der Empfehlung Tempo 30 ausweist?
Dadurch würde sie sich angreifbar machen. Die Gemeinde geht zum Beispiel das Risiko ein, dass, wenn ein Autofahrer geblitzt wird, ein Gericht sagt: Das ist nicht rechtmäßig. Außerdem bestünde die Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörde eingeschaltet wird und die Maßnahme rückgängig gemacht werden muss.
Können Sie den Ärger verstehen, wenn der Kampf um Tempo 30 – wie zum Beispiel an den Römerberger Durchgangsstraßen – vergeblich bleibt?
Die Bürger kriegen oft nur mit: Es ist etwas abgelehnt worden. Mancher Bürgermeister macht es sich auch etwas einfach und sagt: Der LBM ist schuld. Das wird manchmal einseitig dargestellt. Aber das ist keine Willkür von uns, sondern basiert auf Gesetzen und Verordnungen, bei denen es zum Teil keinen oder wenig Spielraum gibt.
Ein häufiger geäußerter Vorwurf: Der LBM beantwortet Anfragen zu spät oder gar nicht und ist vor Ort nicht präsent.
Auch der LBM macht Fehler. Wir haben sehr, sehr viele Anfragen. Da ist es leider so, dass manchmal auch etwas untergeht. Wir können nicht in jeden Gemeinderat gehen; wir betreuen vier Landkreise, 37 Verbandsgemeinden und kreisfreie Städte sowie 180 Gemeinden. Da können wir nicht überall hin. Bei den wichtigen Projekten gehen wir aber schon in die Räte. Wir bieten einmal im Jahr für jede Verbandsgemeinde einen Gesprächstermin an. Viele Projekte laufen aber auch problemlos und in sehr gutem Einvernehmen mit den Kommunen; diese Projekte werden natürlich in der Öffentlichkeit nicht so wahrgenommen.
Noch einmal zum Thema Tempo 30: Warum ist das so schwer durchzusetzen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Tempo 30 auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen auszuweisen: zum einen aus verkehrlichen Gründen, zum Beispiel an Stellen, wo Gehwege fehlen, wo es unübersichtlich ist oder die Fahrbahn sehr schmal. Es muss eine besondere Gefährdung vorliegen, die der Autofahrer nicht sofort erkennen kann. Auch vor Schulen, Kindergärten oder Altersheimen kann Tempo 30 angeordnet werden. Es muss aber immer der jeweilige Einzelfall betrachtet werden. Die zweite Möglichkeit ist aus Lärmschutzgründen. Wenn eine Gemeinde einen solchen Antrag stellt, wird durch unsere Fachleute im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in Koblenz eine schalltechnisches Gutachten angefertigt, das die Lärmbelastung ermittelt. Die Lärmbelastung wird dabei berechnet, nicht gemessen.
Manchmal wird kritisiert, dass eine solche Berechnung nicht die Realität abbildet.
Die Lärmberechnung weist große Sicherheiten auf. Äußere Faktoren wie zum Beispiel die Windrichtung werden bei einer Berechnung immer zugunsten der Betroffenen angesetzt. In Fällen, in denen eine Vergleichsmessung vorgenommen wurde, hat sich bestätigt, dass die Berechnung immer höhere Werte liefert. Der Vorwurf, dass eine Messung die besseren Werte für die Anwohner bringen würde, stimmt also nicht. Die Verkehrsbehörde muss dann abwägen, ob die Überschreitung der Grenzwerte im Vergleich zu der Verkehrsbedeutung der Straße so groß ist, dass Tempo 30 angeordnet werden kann. Vor der Anordnung muss die Obere Verkehrsbehörde des Landes der beabsichtigten Anordnung zustimmen.
Ein weiteres Thema: Gemeinden wünschen sich Zebrastreifen oder Fußgängerampeln, die vom LBM verwehrt werden. So wünscht sich Waldsee seit Jahren eine Querungshilfe an der Bushaltestelle Rehhütter Straße. In Berghausen steht gerade eine Test-Fußgängerampel in der Germersheimer Straße.
In Waldsee sind wir in Kontakt mit der Gemeinde und prüfen derzeit, ob dort eine bauliche Lösung möglich ist. Aber auch beim Thema Zebrastreifen und Fußgängerampeln gibt es relativ strenge Kriterien, die es einzuhalten gilt. Überwege haben immer ein Sicherheitsrisiko, daher müssen viele Kriterien wie die Anzahl der Fahrzeuge, der querenden Fußgänger, der Aufstellflächen und der ausreichenden Sichtbeziehungen beachtet werden. Solche Anlagen sollen „sparsam“ eingesetzt werden, nur dort, wo tatsächlich ein nachgewiesener Bedarf besteht und die Randbedingungen passen. Ähnlich ist es beim Thema Verkehrsberuhigung. Da wird als erster Schritt mit Messungen überprüft, ob viele Verkehrsteilnehmer zu schnell fahren und eine Gefahrenlage besteht. Erst dann wird gemeinsam mit der Kommune und der Polizei geprüft, ob man durch verkehrsbehördliche Maßnahmen wie zum Beispiel Beschilderung oder durch bauliche Maßnahmen die Situation verbessern kann.
Manchmal beginnen Bauarbeiten früher oder später, als vom LBM angekündigt. Oder der Zeitplan wird nicht eingehalten.
Es kommt vor, dass wir eine Pressemeldung rausgeben und dann fangen die Baufirmen später an. Das ist ärgerlich, kommt aber immer wieder vor und lässt sich auch nicht ganz vermeiden. Verzögerungen bleiben auch nicht aus. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, hängt auch von der Witterung oder zum Beispiel vom Untergrund ab. Deshalb sind wir bei der Angabe eines Zeitrahmens eher vorsichtig.
Viele Gemeinden wünschen sich mehr Radwege, zum Beispiel hätte Römerberg gerne einen solchen Weg zwischen Heiligenstein und Lingenfeld.
Im Rahmen des Investitionsprogramms bewertet das Land regelmäßig alle fünf Jahre angedachte oder gewünschte Radwege im gesamten Land Rheinland-Pfalz. Dabei werden verschiedene Kriterien in der Bewertung berücksichtigt, so die Verkehrsbelastung der Straße, Unfallzahlen, die Netzfunktion des Radweges und sonstige Gründe, zum Beispiel Schulwege. Derzeit erfolgt eine Bewertung für das neue Investitionsprogramm. Hierfür wird auch der Radweg zwischen Heiligenstein und Lingenfeld, wie von der Gemeinde gewünscht, betrachtet. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Im bisherigen Investitionsprogramm war der Radweg nicht enthalten.
Was kann der LBM besser machen?
Das immer stärker in den Mittelpunkt rückende Thema ist die Kommunikation. Wir müssen intensiver als früher informieren und Zusammenhänge erklären. Das ist nicht ganz einfach, weil es neben unserem Hauptgeschäft gemacht werden muss und viel Zeit kostet. Aber die Bedeutung sehen wir durchaus.
Zur Sache: Landesbetrieb Mobilität
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) plant, baut und unterhält die Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz. Der LBM-Standort Speyer ist für mehr als 1600 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den Landkreisen Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße und Rhein-Pfalz-Kreis sowie den kreisfreien Städten Speyer, Landau, Neustadt, Ludwigshafen und Frankenthal zuständig. Er ist außerdem für rund 280 Mitarbeiter verantwortlich. Der Bauingenieur Martin Schafft, ein gebürtiger Ludwigshafener, ist seit April 2018 Leiter des LBM-Standorts Speyer.