Neuhofen / Waldsee RHEINPFALZ Plus Artikel Tiefengeothermie: So lief die Informationsveranstaltung in Neuhofen

Über diese Flächen verhandelt Ortsbürgermeister Ralf Marohn mit dem kommunalen Unternehmen Geopfalz. Dort, westlich der Schlicht
Über diese Flächen verhandelt Ortsbürgermeister Ralf Marohn mit dem kommunalen Unternehmen Geopfalz. Dort, westlich der Schlicht, soll der Bohrplatz für das Tiefengeothermie-Projekt entstehen.

Mehr als 550 Menschen haben sich am Montagabend bei einer Einwohnerversammlung in Neuhofen über das Tiefengeothermie-Projekt „Rhein-Pfalz“ informiert. Was beschäftigt sie?

Worum geht es bei dem Tiefengeothermie-Projekt „Rhein-Pfalz“?
Die Projektgesellschaft Geopfalz, die zu 100 Prozent in kommunaler Hand ist und von den Stadtwerken Speyer und der Stadt Schifferstadt getragen wird, will zwischen Neuhofen und Waldsee Wärme aus bis zu 3500 Meter Tiefe gewinnen. Das Wärme-Reservoir liegt unter Tage östlich der Schlicht im Waldseer Bereich. Der Bohrplatz mit vier Bohrungen soll westlich der Schlicht auf Neuhofener Gemarkung entstehen. Das Vorhaben soll dazu dienen, eine grundlastfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung für die Region aufzubauen. Speyer und Schifferstadt treiben das Projekt voran, weil es in beiden Städten einen vergleichsweise hohen Wärmebedarf gibt, den es braucht, um das Vorhaben wirtschaftlich zu machen. In Speyer gibt es außerdem bereits ein Fernwärmenetz, das bislang mit Wärme aus dem Großkraftwerk in Mannheim gespeist wird. Für das Tiefengeothermie-Vorhaben wird mit Kosten von 100 Millionen Euro gerechnet, wobei etwa 44,5 Millionen Euro durch Zuschüsse finanziert werden könnten. Wenn Neuhofen den Bohrplatz auf seiner Gemarkung zur Verfügung stellt, soll die Gemeinde nach Vorstellung von Ortsbürgermeister Ralf Marohn (FDP) und des Gemeinderats ebenfalls profitieren – durch ein Wärmenetz, an das im ersten Schritt die drei Hochhäuser, 220 Wohnungen des Kreiswohnungsverbands sowie gemeindeeigene Gebäude wie Sporthallen, Kindergärten, Schule und das Rathaus angeschlossen werden könnten.

Wie wird das Projekt von der Bevölkerung in Neuhofen bewertet?
Die fünfstündige Einwohnerversammlung verlief zum Großteil sachlich. In fast zwei Stunden wurde über Tiefengeothermie allgemein, über die unter anderem mit Zement und durch Mehrfach-Verrohrung gesicherten Bohrungen zum Schutz des Grundwassers, über durch Tiefengeothermie ausgelöste Mikro-Erdbeben (induzierte Seismizität), Lärmgrenzwerte, die es während der 18-monatigen Bohrphase einzuhalten gilt, sowie den Versicherungsschutz informiert. Teilweise wurde es emotional – vor allem dann, als Zuhörerinnen und Zuhörer in der anschließenden Fragerunde auf die Risiken der Tiefengeothermie zu sprechen kamen und ihren Unmut ausdrückten.

Was wird kritisiert?
Gegner des Projekts befürchten unter anderem Erdbeben, Schäden an Gebäuden, sinkende Immobilienwerte, negative Auswirkungen auf das Grundwasser sowie Umwelt- und Lärmbelastungen. Mittlerweile gibt es eine Bürgerinitiative „Nein zur Tiefengeothermie“, die sich gegen das Projekt richtet. In Neuhofen wurden Flyer verteilt, in denen auf die angeblichen Gefahren des Projekts hingewiesen wurde. Ortschef Marohn (FDP), der sich bei der Veranstaltung immer wieder für seine Haltung pro Tiefengeothermie rechtfertigen musste, kritisierte, dass auf den Flyern kein Verfasser genannt wurde und somit – wie in Waldsee – aus der Anonymität heraus Stimmung gegen das Projekt gemacht werde. Diese Kritik äußerte er auch, als bei der Veranstaltung immer wieder ein Bürgerentscheid gefordert wurde.

Voll besetzt: Die Einwohnerversammlung im Neuen Hof stieß auf großes Interesse. Mehr als 550 Menschen kamen in das Bürgerhaus.
Voll besetzt: Die Einwohnerversammlung im Neuen Hof stieß auf großes Interesse. Mehr als 550 Menschen kamen in das Bürgerhaus.

Was beschäftigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einwohnerversammlung?
In der dreistündigen Fragerunde wurden mehr als 40 Fragen beantwortet. Eine Auswahl der Antworten: Im Zuge des Geothermie-Projekts ist keine Lithiumgewinnung vorgesehen. Es wird laut Ortschef Marohn keinen Anschlusszwang an ein Wärmenetz in Neuhofen geben. Der Bau eines Wärmenetzes kann nicht über wiederkehrende Beiträge finanziert werden. „Wenn die Gasversorgung oder Wasserversorgung gemacht wird, zahlen Sie auch nichts“, sagte er auf die Frage einer Bürgerin. Sollte es zu einem Ausfall einer Bohrung (Dublette) kommen, soll die zweite Bohrung die Wärmeversorgung sicherstellen. Der von Geopfalz kommunizierte Zeitplan, der abhängig vom Erwerb der Grundstücke für den Bohrplatz ist, sieht bis 2029 die Genehmigungen, die Bohrphase und den Bau der Infrastruktur vor. Ab 2030 soll Wärme in den Wärmenetzen zu den Haushalten transportiert werden.

Offen blieben Fragen, wie Hauseigentümer mit wenig Geld den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzieren sollen, und nach dem Wärmepreis – es wurde langfristige Preisstabilität versprochen und auf die Annahme verwiesen, dass die Preise für Öl und Gas weiter steigen werden. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem der Iran-Krieg angesprochen, der die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und die Preisgestaltung großer Konzerne vor Augen führe. Auf den Einwand, dass Häuser statt mit Wärme aus der Tiefe auch mit einer Wärmepumpe beheizt werden könnten, machte Marohn deutlich, dass der Strom dafür erst einmal erzeugt werden müsse und das Netz für eine große Anzahl von Wärmepumpen nicht ausgelegt sei. Strom aus Photovoltaikanlagen oder Windenergie stünde im Gegensatz zur Tiefengeothermie nicht rund um die Uhr zur Verfügung.

Ein großes Thema, das die Menschen beschäftigt, sind Erdbeben. Wie schätzt ein Experte die Gefahr ein?
Der seit mehr als 20 Jahren in der Geothermie-Branche tätige Geologe Ulrich Lotz erläuterte, dass sich durch Tiefengeothermie-Projekte herbeigeführte Erdbewegungen (induzierte Seismizität) steuern ließen, weil sie sich dank eines umfangreichen Überwachungssystems ankündigten. Überschreitet die Schwinggeschwindigkeit des Bodens einen Grenzwert, greift das Ampel-System des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB). Dieses Schema schreibt anhand von Grenzwerten vor, was der Betreiber einer Geothermie-Anlage zu tun hat, wenn es zu minimalen Erdbewegungen im Untergrund kommt. Das beginnt mit der Reduzierung der Fließrate und kann bis zur Abschaltung der Anlage führen. Die Fließrate des warmen Wassers muss ab einer Schwinggeschwindigkeit von 0,5 bis 1 Millimeter pro Sekunde reduziert werden. Lotz zog als Vergleich heran, dass auf einer Baustelle Schwinggeschwindigkeiten zwischen ein und zwei Millimeter pro Sekunde erzeugt werden könnten und wollte damit verdeutlichen, dass ein Geothermie-Anlagenbetreiber bereits früher reagieren müsse. Der beratende Geologe erläuterte auch, dass das Geothermie-Projekt bei Landau, das mit seinen im Jahr 2009 herbeigeführten, spürbaren Erdbeben immer wieder als Negativ-Beispiel herangeführt wird, in eine andere Schicht des Untergrunds abzielte als die nun geplanten Bohrungen zwischen Neuhofen und Waldsee. Damals gab es auch das Ampel-System und das Reaktionsschema noch nicht.

Was passiert, wenn es wider Erwarten und trotz der Vorkehrungen zu Schäden an Gebäuden kommt?
Achim Fischer-Erdsiek, Geschäftsführender Gesellschafter von NW Assekuranz, der für das Tiefengeothermie-Projekt zuständigen Versicherung, erläuterte, dass es ein Schadensregulierungskonzept gebe, in dem auch ein Ombudsmann eine Rolle spiele, der als Ansprechpartner für die Bürger dienen könne. „Wir stehen auf Ihrer Seite“, sagte der Versicherungsfachmann an die Bürger gerichtet. Geht eine Schadensmeldung bei der Versicherung ein, sehe diese anhand des Messstellen-Netzes, ob es Schwingungen des Bodens gab. Der Betreiber einer Geothermie-Anlage müsse dann beweisen, dass der Schaden nicht durch seine Bohrung entstanden sei. Diese sogenannte Beweislastumkehr ist im Bundesberggesetz festgeschrieben. Für das Tiefengeothermieprojekt besteht Fischer-Erdsiek zufolge ein Versicherungsschutz von 100 Millionen Euro pro Jahr. Die Versicherung sei Pflicht, um das Projekt überhaupt genehmigt zu bekommen. Ebenso ist laut Geopfalz-Geschäftsführerin Claire Weihermüller das finanzielle Risiko durch eine Versicherung abgedeckt, sollte das Vorhaben wider Erwarten und entgegen der vorhandenen Datenlage nicht erfolgreich sein. Dann müsste der Bohrplatz zurückgebaut und renaturiert werden – auch das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Im eingekringelten Bereich östlich der Schlicht liegen unter Tage die Ziele der Bohrungen – die sogenannten Bohrlandepunkte.
Im eingekringelten Bereich östlich der Schlicht liegen unter Tage die Ziele der Bohrungen – die sogenannten Bohrlandepunkte.
x