VG Römerberg-Dudenhofen
Tarifwechsel in den Werken in Aussicht?
Hintergrund der möglichen Einführung eines eigenen Tarifvertrags – dem sogenannten Tarifvertrag Versorgung (TV-V) – ist eine Empfehlung einer externen Kommunalberatung. Diese sei nach einer Untersuchung des Fachbereichs 5 (Werke) im Herbst 2025 zu dem Schluss gekommen zu prüfen, ob für versorgungstypische Tätigkeiten die Einführung des Tarifvertrags Versorgung sinnvoll sein könnte, informiert VG-Sprecherin Evelyn Nigrin auf RHEINPFALZ-Anfrage. Ihren Angaben zufolge ist dieser Tarifvertrag speziell für Tätigkeiten im Bereich der kommunalen Versorgungsbetriebe vorgesehen und gilt nicht pauschal für alle Beschäftigten. „Er käme daher – sofern eine Einführung erfolgt – ausschließlich für einen klar definierten Personenkreis mit entsprechenden Aufgaben in Betracht“, sagt sie.
Derzeit werden die Beschäftigten in den Werken der Verwaltung zufolge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vergütet. „Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels kann der TV-V in bestimmten versorgungstypischen Bereichen eine alternative Vergütungsstruktur darstellen“, erläutert Nigrin und bezieht sich dabei auf das Gutachten der Kommunalberatung. Derzeit werde sachlich geprüft, ob und in welchem Umfang eine Anwendung des neuen Tarifvertrags für einzelne Bereiche sinnvoll und rechtlich möglich sei.
Arbeitgeberverband berät Verbandsgemeinde
Der Tarifwechsel könne nicht einseitig durch die Verwaltung vorgenommen werden. Zuständig sei der Kommunale Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz (KAV), der die Verbandsgemeinde berate und das weitere Verfahren begleite. „Derzeit werden in Abstimmung mit dem KAV die Organisationsstruktur sowie die Stellenbeschreibungen analysiert, um den möglichen betroffenen Personenkreis eindeutig zu definieren. Dies ist der erste wesentliche Schritt in einem mehrstufigen Verfahren“, erklärt die Verwaltungssprecherin.
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einführung des neuen Tarifvertrags betrifft, kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Nigrin sagt: „Typischerweise betrifft der TV-V Beschäftigte in versorgungstypischen Bereichen, etwa im technischen Bereich der Abwasserwerke. Ob und in welchem Umfang weitere Beschäftigtengruppen einbezogen werden könnten, ist Gegenstand der laufenden Prüfung.“ Ebenso ist noch nicht klar, ob und mit wie viel Mehrkosten die Verbandsgemeinde rechnen muss. Grundsätzlich sei zu berücksichtigen, dass der Tarifvertrag Versorgung zwar in einzelnen Bereichen andere Vergütungsstrukturen vorsehe, zugleich jedoch Regelungen enthält, die vom Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes abweichen. „Bestimmte im TVöD geregelte Sachverhalte müssten gegebenenfalls neu geregelt werden. Eine mögliche Umstellung hätte daher nicht nur finanzielle, sondern auch organisatorische Auswirkungen und wäre in die langfristige Personalstrategie der Verbandsgemeinde einzubetten – beispielsweise im Hinblick auf Nachwuchsgewinnung, Nachbesetzungen und Ausbildungsplanung“, sagt die Verwaltungssprecherin.