Römerberg RHEINPFALZ Plus Artikel Sunseebar ohne Genehmigung: Verwaltung will Dialog suchen

Mechtersheimer Badesee: Die Zukunft der Sunseebar ist ungewiss.
Mechtersheimer Badesee: Die Zukunft der Sunseebar ist ungewiss.

Wie stehen die Chancen darauf, dass die Sunseebar am Badesee in Mechtersheim in den kommenden Monaten noch geöffnet wird?

Ob die Sunseebar in Mechtersheim dieses Jahr öffnen kann, ist ungewiss. Mangels einer Genehmigung muss die Bar aktuell geschlossen bleiben. Die RHEINPFALZ hatte darüber berichtet. Nun nimmt die Verwaltung der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen noch einmal Stellung zur Situation, denn die Berichterstattung habe für großes öffentliches Interesse gesorgt. „Uns ist es wichtig, den aktuellen Sachstand transparent darzustellen und einzuordnen“, versichert die Verwaltung.

Die baurechtliche Situation der Bar werde bereits seit geraumer Zeit intensiv geprüft, teilt die Verbandsgemeinde mit. „Ausgangspunkt war ein Bauantrag, der im März 2025 im Bauausschuss behandelt und anschließend an die zuständige Kreisverwaltung weitergeleitet wurde“, erklärt sie. Im Juli 2025 sei die Ablehnung durch die Kreisverwaltung erfolgt, insbesondere aufgrund der Lage im sensiblen Außenbereich sowie im Einflussbereich von Natura-2000-Schutzgebieten. „In der Folge wurden gemeinsam mit den Antragstellern verschiedene Möglichkeiten erörtert, um eine rechtssichere Lösung zu erreichen“, berichtet die Verwaltung weiter. Dabei sei deutlich geworden, dass Teile der bestehenden baulichen Anlagen – insbesondere der große Freisitzbereich – ausschließlich über die Aufstellung eines Bebauungsplans genehmigungsfähig wären.

Kein Antrag gestellt

Die für den Bebauungsplan nötigen Schritte seien eingeleitet, ein Honorarangebot eingeholt und ein städtebaulicher Vertrag vorbereitet worden. Die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten hätten die Antragsteller zu diesem Zeitpunkt per E-Mail zugesichert. Sie hätten dann Anfang 2026 aber mitgeteilt, dass sie diese Kosten nicht tragen können. „Parallel dazu wurden verwaltungsintern sowie in Abstimmung mit der Kreisverwaltung weitere Möglichkeiten geprüft, um zumindest Teile der bestehenden Anlage zu legalisieren“, erläutert die Verbandsgemeinde. Auch aus gaststättenrechtlicher Sicht sei die Situation klar geregelt: „Die Sunseebar verfügte zuletzt bis September 2025 über eine befristete vorläufige Erlaubnis. Diese war an die Bedingung geknüpft, die notwendigen baurechtlichen Unterlagen vorzulegen. Seitdem liegt keine gültige Erlaubnis mehr vor. Ein Antrag für die Saison 2026 wurde bislang nicht gestellt.“

Wie geht es nun weiter? „Wichtig ist uns an dieser Stelle: Die Verwaltung hat zu jedem Zeitpunkt transparent kommuniziert, auf notwendige Schritte hingewiesen und Fristen eingeräumt“, erklärt die Verbandsgemeinde. „Ziel war und ist es, eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu ermöglichen. Gleichzeitig ist uns bewusst, welche Bedeutung die Sunseebar für viele Bürgerinnen und Bürger als Treffpunkt und Teil des Naherholungsgebiets hat.“ Die Verbandsgemeinde kündigt daher an, den Dialog „aktiv weiterzuführen“. Das kurzfristige Ziel sei, gemeinsam mit allen Beteiligten und Verantwortlichen an einen Tisch zu kommen und eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entspricht als auch den Interessen des Betreibers, der Verwaltung und der Bürger gerecht werde.

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