Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Stadtwerke: Beiträge für Oberflächenwasser gerechter festgesetzt

5f9d3a00c10dbb2a

Fragen und Antworten: Beiträge für Oberflächenwasser gerechter zu verteilen war der Hintergrund eines Projekts der Stadtwerke Speyer (SWS). Bebaute und befestigte Flächen wurden überprüft. Wer muss mehr, wer weniger zahlen?

Worum geht es?
Als Oberflächenwasser definieren die Stadtwerke laut Sprecherin Angela Sachweh alle Arten von Wasser, die sich offen und ungebunden an der Erdoberfläche sammeln. „Dabei ist es gleich, ob sie natürlich oder künstlich angelegt sind“, sagt die Sprecherin. „Neben Flüssen, Kanälen und Seen zählt so auch Regenwasser, das sich auf der Oberfläche sammelt und oberirdisch abfließt, dazu.“ Gebühren fallen an fürs Sammeln und Ableiten des Abwassers aus Gebäuden, von Grundstücken oder öffentlichen Verkehrsflächen.

Wohin wird Oberflächenwasser geleitet?
Es wird zwischen Trenn- und Mischwasserkanalisation unterschieden. „Bei der Trennkanalisation wird Oberflächenwasser getrennt vom Schmutzwasser gesammelt. Die Ableitung erfolgt über Regenrückhaltebecken in Entwässerungsgräben oder direkt in ein fließendes Gewässer“, erläutert Sachweh. Anders sei es bei der Mischwasserkanalisation: „Oberflächenwasser wird zusammen mit Schmutzwasser in die Kläranlage geleitet und nach der Aufbereitung in den Rhein entlassen.“

Weshalb müssen die Bürger für Oberflächenwasser bezahlen?
Sachweh: „Mit Beiträgen wird der Vorteil abgegolten, den die Bevölkerung durch das von den Stadtwerken vollzogene Ableiten des Oberflächenwassers hat.“ Damit meint sie vor allem die Einrichtungen, die das Nass aufnehmen. „Die“, wirft sie ein, „müssen gebaut, unterhalten und auch erneuert werden.“ Dazu zählen nicht nur Kanäle und anteilig die Kläranlage, sondern auch Regenrückhaltebecken, Versickerungsmulden, Stauraumkanäle oder Gräben. Die Gebührenpflicht entstehe unabhängig davon, ob ein Eigentümer die vorgehaltenen Anlagen zur ordnungsgemäßen Ableitung vom Grundstückseigentümer nutze.

Worauf basieren die wiederkehrenden Beiträge?
„Grundlage bildet die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Stadt Speyer“, erklärt die Sprecherin. Die Gebühr in der Domstadt belaufe sich aktuell auf 47 Cent pro Quadratmeter.

Und was ist der Maßstab?
Das ist ein kompliziertes Feld. Sachweh erklärt: „Maßstab für das Oberflächenwasser ist die mit Abflussbeiwerten multiplizierte Grundstücksfläche. Der Abflussbeiwert ist identisch mit der Grundflächenzahl im Bebauungsplan. Dieser ist entsprechend eines rechtskräftigen Bebauungsplans beziehungsweise gesetzlichen Regelungen für Grundstücke mit Einzelhausbebauung in der Regel auf 0,4 festgesetzt.“ Für diese mögliche Abflussfläche würden die Abwasserbeseitigungseinrichtungen vorgehalten, sagt sie.

Bebaute und befestigte Flächen in Speyer wurden als Projektinhalt geprüft. Was wurde festgestellt?
Es gibt in Speyer 12.300 Grundstücke, so die SWS. Bis zu einer Werkausschuss-Sitzung im März waren 12.251 Grundstücke überprüft. „Die Beiträge für 193 Grundstücke konnten gesenkt werden, 2845 Besitzer zahlen jetzt mehr. Darüber hinaus konnte bei 5407 Bescheiden die Datenqualität gesteigert werden“, so Sachweh. „3200 Bescheide mussten gar nicht angefasst werden.“

Eine gerechtere Beitragserhebung ist das Ziel. Wie sieht die aus?
„Das Ziel wurde erreicht“, nennt Sachweh zunächst das für die SWS wesentliche Ergebnis. Es seien aber auch Dinge erreicht worden, die zunächst nichts mit den Gebühren zu tun hätten: „Viele Grundstücksbesitzer beschäftigten sich durch die direkte Ansprache und Aufklärung erstmals mit dem Thema Oberflächenwasser. Es entstand eine sehr gute Kommunikation und Verständnis für die Materie.“

Wie haben sich die Einnahmen für die Entsorgungsbetriebe nach der Beitragsanpassung verändert?
„2019 hatten wir rund 2.991.400 Euro Umsatzerlöse“, sagt Sachweh. Seither seien diese jährlich gestiegen. Der aktuelle Wert, so die SWS-Sprecherin: „rund 3.193.000 Euro“.

Welche Maßnahmen können Bürger ergreifen, um Geld zu sparen?
„Entsiegeln“, lautet die eindeutige Ansage Sachwehs: „Mindestens bis zur Fläche des zu veranlagenden Mindestabflussbeiwertes.“ Das sei den Bürgern auch mitgeteilt worden: „Aus der beigelegten Beispielrechnung konnten diese die Grundlagen der Berechnung entnehmen.“ Auch mündlich werde darauf hingewiesen. Als Entsiegelung gelte etwa, wenn anstatt eines Schottergartens oder einer Pflasterung eine pflegeleichte Bepflanzung gewählt wird.

Die Bescheid-Daten sollen im Zuge der Projektprüfung digitalisiert werden: Welche Vorteile bringt das langfristig mit sich?
„Ziel war ein korrekter und aktueller Datenbestand, auf den von unterschiedlichen Personen zur gleichen Zeit unabhängig vom Ort zugegriffen werden kann“, macht Sachweh deutlich. Das sei gerade in Zeiten mobilen Arbeitens wichtig.

x