Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Stadt: Wahlhelfer aus dem Amt bekommen Einsatz weiterhin vergütet

Wahllokal in der Sporthalle Nord: Wie wird dem Personal im Wahlvorstand für seinen Dienst gedankt?
Wahllokal in der Sporthalle Nord: Wie wird dem Personal im Wahlvorstand für seinen Dienst gedankt?

In den 44 Wahllokalen und im Rathaus werden 350 Helfer zur Landtagswahl am 22. März benötigt. Die Regelung in Speyer hat bei früheren Wahlen für Ärger gesorgt. Und diesmal?

Mehr als 22.000 Speyerer – 61,9 Prozent der fast 36.000 Wahlberechtigten – haben bei der Landtagswahl vor fünf Jahren ihre Stimmen abgegeben. Wenn am 22. März der nächste Urnengang ansteht, dürfte es ähnlich sein. Das geht nur mit zahlreichen Helfern, die zum Teil auch noch gesucht werden. Mehr als 300 Personen seien schon eingeteilt, das reiche aber nicht ganz aus. „Insgesamt werden etwa 350 Personen benötigt, sodass noch Unterstützung gesucht wird“, so Stadt-Sprecherin Janine Friedmann. Interessierte Bürger könnten sich unter www.speyer.de/landtagswahl melden.

Ein Großteil der Helfer sind städtische Mitarbeiter. Diese sind für die Rolle des Schriftführers und stellvertretenden Schriftführer im Team in jedem einzelnen Wahllokal zwingend, wie Friedmann erläutert. Der jeweilige Wahlvorsteher samt Stellvertreter komme hingegen bevorzugt aus dem Kontingent an Personen, das im Stadtrat vertretene Parteien der Verwaltung gemeldet haben. Auch die Beisitzer können Ehrenamtler sein. Zwischenstand am Mittwoch: 58 Parteiangehörige und 264 städtische Mitarbeiter.

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Rüffel vom Rechnungshof

Zur Bezahlung der städtischen Mitarbeitern gibt es einen Konflikt zwischen der Stadt und dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz. Dieser hat in seinem Prüfbericht voriges Jahr am Beispiel der Bundestagswahl 2021 bemängelt, dass die Speyerer Stadtverwaltung den Wahlhelfern aus ihren Reihen Arbeitszeitgutschriften in Höhe der tatsächlichen Anwesenheitszeit plus 50-prozentigen Zuschlag gewährt habe. Damals sei es um 117 Personen und insgesamt 1800 Arbeitsstunden gegangen. Der Rechnungshof wertet das als „Personalaufwendungen von überschlägig 67.000 Euro, denen keine hauptamtliche Arbeitsleistung gegenüberstand“.

Die Mitgliedschaft in einem Wahlvorstand sei eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die „Städtischen“ würden in „Ausübung einer staatsbürgerlichen Pflicht, nicht hingegen im Rahmen von Dienst- oder Arbeitspflichten eingesetzt“. Ihnen stehe wie den anderen Helfern allenfalls ein „Erfrischungsgeld“ zu, das sie überdies erhalten hätten. Der mit der Kontrolle der öffentlichen Haushaltsführung betraute Rechnungshof: „Eine davon abweichende Praxis mag zwar aus Sicht der Stadt zweckmäßig sein, ist aber rechtswidrig.“

Die Stadtverwaltung betont auf Anfrage, an ihrem Vorgehen trotz des Rüffels festzuhalten: „An der bisher geübten und bewährten Praxis wird zunächst nichts geändert.“ Man stehe hierzu, gemeinsam mit anderen Kommunen, über die Kommunalen Spitzenverbände im Austausch mit der Landesregierung und plädiere für gesetzliche Anpassungen. „Die Auffassung des Landesrechnungshofes wurde von der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen; sie wird jedoch nicht uneingeschränkt geteilt“, so Friedmann.

Gespräche in Mainz

Die Sprecherin berichtet, dass in Mainz seit 2023 Gespräche über eine mögliche Neuregelung liefen. Die Stadt habe um eine Initiative beim Innenministerium gebeten, dieses habe sich jedoch noch nicht abschließend erklärt. Angestrebt sei eine Klärung bis zu den Kommunalwahlen im Frühjahr 2029. Friedmann: „Da die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen in den Wahllokalen gewährleistet sein muss und die Parteien nicht ausreichend Wahlhelferinnen und -helfer stellen können, wird die bisherige Praxis der dienstlichen Verpflichtung städtischer Mitarbeiterinnen vorerst fortgeführt. Dies erfolgt im Interesse einer reibungslosen Wahlabwicklung, trotz der Beanstandung durch den Landesrechnungshof.“

Auch Bürger seien aber weiterhin willkommen, vor allem als Ersatz für kurzfristige Ausfälle am Wahltag. Im digitalen Bewerbungsprozess könnten sich Interessierte für ein bestimmtes Wahllokal als Beisitzer anmelden, so die Stadt. Sofern möglich, würden die geäußerten Wünsche berücksichtigt. Dies sei jedoch nicht immer möglich, weil teilweise Wahlvorstände bereits vollständig besetzt seien. „Erfahrungsgemäß ist im Kreis der Freiwilligen eine gewisse Fluktuation zu verzeichnen; Anmeldungen werden teilweise kurzfristig wieder zurückgezogen, da es sich um eine freiwillige Tätigkeit handelt“, erklärt Friedmann.

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