Speyer Speyer verschärft Corona-Regeln

Breitet sich immer weiter in Speyer aus: das Coronavirus.
Breitet sich immer weiter in Speyer aus: das Coronavirus.

Seit Donnerstag gilt in Speyer Warnstufe „Orange“, am Freitag hat sich die Lage verschärft: Sieben neue nachgewiesene Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus wies die Statistik für die Domstadt aus. Mit 45,5 gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen rückte die Stadt damit näher an den Inzidenzwert von 50 Fällen, ab dem laut Warn- und Aktionsplan des Landes Alarmstufe „Rot“ und somit die Einstufung zum Risikogebiet gilt. Seit Beginn der Pandemie haben sich in Speyer 204 Personen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. 162 von ihnen gelten als genesen, zwei Speyerer sind bisher im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gestorben. 97 Menschen befanden sich in Quarantäne.

Verschärfte Regeln

Die Stadt hat Maßnahmen verschärft, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Ab Montag gilt:

Veranstaltungen im Außenbereich werden auf maximal 100 Personen begrenzt, in geschlossenen Räumen auf 50. Im privaten Bereich gilt die Empfehlung, sich mit nicht mehr als zehn Personen aus zwei Hausständen zu treffen.

Der Alkoholausschank und –verkauf wird in der Zeit von 23 bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und Ausgabestellen untersagt. Buffets dürfen nicht mehr angeboten werden.

Sport im Freien darf nur noch mit maximal 30 Personen gleichzeitig in festen Kleingruppen stattfinden. Zuschauer sind nicht mehr zugelassen, Wettkampfsituationen und –simulationen werden ebenso wie Kontaktsport untersagt. Im Innenbereich dürfen maximal zehn Personen unter Einhaltung der Hygieneregeln zum Sport zusammenkommen – dies gilt auch für Sportkurse. Umkleiden sind nur noch von einer Person zu nutzen. Von den Regelungen ausgenommen ist neben dem Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Spitzen- und Profisport.

Messen, Ausstellungen, Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte und ähnliche Märkte, können vorerst nicht mehr stattfinden. Wochenmärkte sind von dieser Regelung ausgenommen.

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