Stichwort So arbeitet das Bundesamt

Speyer-Nord: AfA auf dem Gelände der früheren Kurpfalzkaserne.
Speyer-Nord: AfA auf dem Gelände der früheren Kurpfalzkaserne.

Die Ansiedlung einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war im Jahr 2019 ein entscheidender Schritt, um die Speyerer AfA als größte Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende im Bundesland zur „Erstaufnahmeeinrichtung“ aufzuwerten. Seither werden dort Entscheidungen darüber getroffen, welche Geflüchtete dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Für jede einzelne Person wird in diesem Verfahren bewertet, ob einer der Schutzgründe, die den Verbleib in Deutschland ermöglichen, zum Tragen kommt.

Die möglichen Kategorien für ein zumindest zeitweises Bleiberecht in Deutschland lauten Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz sowie Abschiebungsverbot. Die beiden erstgenannten Formen nehmen für Betroffene schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bei der Rückkehr in ihr Heimatland an. Subsidiärer Schutz greift, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, aber dennoch ernsthafter Schaden droht. Abschiebeverbote können für einzelne Staaten erlassen werden. Näheres im Netz: www.bamf.de.

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