Dudenhofen
Schlüsselzuweisungen: Letzter Appell, dann wird geklagt
So viel Lob im Gemeinderat ist FDP-Koryphäe Jürgen Creutzmann sonst gar nicht gewohnt. Schließlich wird die Vorliebe des liberalen Urgesteins für verbales Gepolter und Polemik nicht von allen Ratskollegen geteilt, was schon des Öfteren für hitzige Wortgefechte sorgte. Doch diesmal sind sich praktisch alle einig, dass Creutzmann wichtige Vorarbeit geleistet hat, um im Idealfall zu verhindern, dass Dudenhofen jedes Jahr ein hoher sechsstelliger Betrag – so zumindest die Auffassung der Kommunalpolitiker – zu Unrecht vorenthalten wird.
Hintergrund ist die Ablehnung des Landes, die Trägerschaft der örtlichen Grundschule von der Verbands- auf die Ortsgemeinde zu übertragen, wie von dieser gewünscht. Bis vor Kurzem hat es für die Gemeinden keinen Unterschied gemacht, auf welcher Ebene die Trägerschaft angesiedelt war. Doch als Konsequenz aus dem 2023 in Kraft getretenen Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) ist Dudenhofen nun bei den Schlüsselzuweisungen schlechter gestellt als Hanhofen, Harthausen und Römerberg, weil es seine Grundschule nicht selbst trägt. Dabei sind die Ausgaben laut Creutzmann die gleichen: „Wir zahlen alles für die Schule“, sagte er. Der FDP-Politiker hält das LFAG deshalb für verfassungswidrig.
Brief an Innenminister
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats hat er deshalb folgendes Vorgehen vorgeschlagen, das einhellige Unterstützung bei allen Fraktionen fand: Erster Schritt ist ein Schreiben, das Bürgermeister Jürgen Hook (SPD) an Innenminister Michael Ebling (SPD) schicken soll. Darin wird die Aufhebung der Schlüsselzuweisungen B für die Jahre 2023 bis 2025 gefordert und eine Neuberechnung dahingehend, dass Dudenhofen so behandelt wird, als sei es selbst der Schulträger. „Für die Verbandsgemeinde ist die Grundschule haushaltsneutral“, so die Argumentation. Für die Ortsgemeinde entstehe hingegen „eine massive finanzielle Benachteiligung“. Für das Jahr 2026 erhalte die Ortsgemeinde rund 777.000 Euro weniger an Schlüsselzuweisung B als wenn sie selbst Träger wäre, und müsse auch noch rund 462.000 Euro mehr an VG- und Kreisumlage zahlen. Das LFAG, das eigentlich eine Mindestfinanzausstattung der Kommunen garantieren solle, bewirke hier das Gegenteil und schaffe ein strukturelles Defizit.
„Vielleicht ist der Minister einsichtig“, hat Jürgen Creutzmann noch Hoffnung auf eine gütliche Lösung, stellte aber auch klar: „Wenn nicht, müssen wir klagen.“ Auch dabei geht der Gemeinderat mit. Als erste Eskalationsstufe würde die Ortsgemeinde Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Wenn das nicht zum Ziel führt, will sie es mit einer Normenkontrollklage gegen das Landesfinanzausgleichsgesetz beim Verfassungsgerichtshof versuchen.
Obwohl es in Rheinland-Pfalz noch weitere Gemeinden gibt, die in einer ähnlichen Situation wie Dudenhofen sind und aufgrund des LFAG bei den Schlüsselzuweisungen benachteiligt werden, muss das Spargeldorf seinen Kampf voraussichtlich alleine führen. Kämmerer Matthias Eichberger hat, wie er sagt, die betroffenen Kommunen kontaktiert. „Ich konnte aber keine begeistern, sich uns anzuschließen“, sagte er. Hilfe holen will sich Dudenhofen aber – auch das Bestandteil des Beschlusses – beim Gemeinde- und Städtebund.
Creutzmann zuversichtlich
Die Argumente, mit denen die Gemeinde sich an den Minister wendet und die sie auch vor Gericht vorbringen würde, hat Creutzmann mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz zusammenstellen lassen. Kosten sind deshalb bislang keine angefallen. Bei einem möglichen Rechtsstreit wären dann gegebenenfalls Anwaltskosten fällig, beantwortete der FDP-Politiker eine Nachfrage der CDU. „Das ist die Sache auf jeden Fall wert“, urteilte der Erste Ortsbeigeordnete Reinhard Burck (Grüne). Creutzmann selbst ist guter Dinge, dass die Gerichte der Argumentation der Gemeinde folgen und diese bald mit zusätzlichen Einnahmen planen kann: „Ich bin sehr zuversichtlich“, sagte er.