Speyer Salz statt Splitt: Bei Verstößen gegen Streupflicht droht hohes Bußgeld

Schippen, nicht salzen: So ist es nach Vorgabe der Speyerer Stadtverwaltung korrekt.
Schippen, nicht salzen: So ist es nach Vorgabe der Speyerer Stadtverwaltung korrekt.

Eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500 Euro kann laut Straßenreinigungssatzung verhängt werden, sollten Speyerer Bürger gegen die Schneeräum- und Streupflichten verstoßen. In diesem Winter hätten indes „noch keine konkreten Verstöße festgestellt werden“, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Auch in den Wintern 2020/21 und 2021/22 seien keine Ordnungswidrigkeiten dieser Art bekannt geworden. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass keine Streumittel verwendet werden dürfen, „die den Oberflächenbelag der Straße beschädigen oder die Verkehrssicherheit gefährden“. Die Gehwege und die zu reinigenden Fahrbahnstreifen seien bei Glätte „grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt, Sand oder Asche zu bestreuen“. Auftauende Streumittel wie beispielsweise Salz „dürfen nur in Ausnahmefällen bei Eisregen und auf Steilstrecken verwendet werden“. Generell gelte, dass derartige Mittel so wenig wie möglich eingesetzt werden sollten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürften mit Salz und anderen auftauenden Stoffen gar nicht in Berührung kommen, betont die Stadt. Werde ein Verstoß gegen die Bestimmungen festgestellt, drohe dem Verursacher ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auftauende Streumittel seien zumeist auch gar nicht nötig, argumentiert die Stadt, „weil abstumpfende Streumittel ebenso für die nötige Sicherheit sorgen“. Auch der Handel solle „hier ein Stück mehr Verantwortung übernehmen“ und beim Verkauf darauf hinweisen, dass „Streusalz im Privatgebrauch meistens eben nicht erlaubt ist“.

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