Speyer Saatkrähen: „Aufforderung zum Rechtsbruch“

Für die einen ist der Vogel ein Plagegeist, insbesondere wegen seiner Hinterlassenschaften, für die anderen ist er ein Teil der Schöpfung, wie alles andere Getier auch. Doch die Saatkrähe steht unter Schutz. Nun schaltet sich mit Peter Keller die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (Gnor) in die Diskussion in Landau ein.
Auffallend bei allen Leserbriefen sei die Meinung, die Saatkrähen müssten weg, sie sollten vertrieben oder gar abgeschossen werden, meint Gnor-Referent Keller. Aber: „Keiner macht Vorschläge, wo man die Tiere haben will oder wo man sie dulden würde“, stellt der gebürtige Speyerer, der in Dudenhofen aufwuchs, fest. Doch das Sankt-Florians-Prinzip, das Verschieben von Problemen auf andere, sei noch nie aufgegangen. Im Gegenteil, argumentiert Keller: Landau sei ein Beispiel dafür, wie man ein Problem vergrößere, in der Absicht es zu lösen. Dabei bezieht er sich auf Versuche, die Tiere mittels Baumrückschnitten von den Schulhöfen zu vertreiben. Die Stadt hatte im Oktober ein Konzept zur Vergrämung der Tiere binnen zehn Jahren vorgelegt. Doch aus Kostengründen – es wären 1,55 Millionen Euro erforderlich – wurde die Sache abgeblasen (wir berichteten). In dem für die Stadt erstellten Konzept heißt es weiter, dass derzeit rund 5000 Krähen-Paare in Landau brüten, vornehmlich im Goethepark, im Ostpark und an den Schulen Otto Hahn, Pestalozzi und Godramstein. Keller stellt klar: Der Schutz der Saatkrähen ergebe sich aus der EU-Vogelschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1979 (novelliert 2009). Die Ansicht, die Saatkrähen einfach den Jägern zu überlassen, „läuft ins Leere“, so Keller. Innerhalb einer Siedlung sei die Jagd verboten, und ein Appell, die Tiere zu erschießen, wäre eine Aufforderung zum Rechtsbruch.