Speyer Rechtsstreit um Beerdigungskosten

Beisetzung: Stadt will Kosten eintreiben.
Beisetzung: Stadt will Kosten eintreiben.

Die Stadt muss für die Beerdigung eines Speyerers ohne nähere Angehörige zahlen und will sich das Geld zurückholen. Bei einer Halbschwester des Mannes stößt dies aber auf wenig Gegenliebe, was nun den Stadtrechtsausschuss beschäftigt.

Von der Halbschwester des in Speyer Verstorbenen fordert die Stadt die Erstattung der Kosten von 3087 Euro für die Beerdigung. Die Schwester, die in Oldenburg wohnt, erschien nicht zur Verhandlung. Die Sache war jedoch durch Schriftsätze entsprechend vorbereitet, so dass auch ohne sie verhandelt werden konnte. Der Verstorbene hat keine näheren Verwandten. Die Halbschwester war die Einzige, die man ermitteln konnte. Die allerdings sagt, sie habe nicht nur seit 30 Jahren überhaupt keinen Kontakt mehr mit ihrem Halbbruder gehabt, sondern auch vorher sei das Verhältnis äußerst distanziert gewesen.

Die Frau teilte in ihrem Widerspruch mit, sie sei auch nicht mit dem nun Verstorbenen, der etwa zehn Jahre jünger war, aufgewachsen, sondern habe ihrerseits bei den Großeltern gelebt, da die Mutter sie bereits als Kind abgelehnt habe. Im Weiteren schilderte sie schriftlich sehr dysfunktionale Familienverhältnisse inklusive Alkoholmissbrauch, die ihr unerträglich waren, als sie aufgrund des Todes der Großeltern mit 13 Jahren dann doch zu ihrer Mutter ziehen musste.

Hanna Bohlender als Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses erläuterte die engen Ausnahmeregelungen des Bestattungsgesetzes des Landes. Danach ist ein Abweichen von der Pflicht zur Übernahme der Kosten nur möglich etwa bei Straftaten wie Missbrauch des Kindes. Selbst die Ausschlagung des Erbes ändere an dieser Pflicht nichts. Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht.

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