Speyer
Rechte und Pflichten von Fahrradfahrern: Ein Speyerer Verkehrsrechtler klärt auf
Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher?
Das regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), erläutert der Speyerer Rechtsanwalt Tobias Hahn. Demnach muss ein Fahrrad zwei voneinander unabhängige, wirksame Bremsen haben, eine vorne und eine hinten, eine helltönende Klingel sowie ein Vorderlicht- und ein Rücklicht, die abnehmbar sein dürfen. Das Vorderlicht muss weiß leuchten, das Rücklicht rot, ein Blinklicht ist nicht gestattet. Die Pedale sollten zudem gelbe Reflektoren aufweisen.
Müssen Fahrradfahrer den Radweg benutzen, sofern einer vorhanden ist?
Ja, sagt Hahn. Allerdings nur, wenn das entsprechende blaue Verkehrszeichen mit dem Fahrradsymbol aufgestellt ist. Fehlt es, dürfen Radler auf der Fahrbahn fahren. Vom Radweg auf die Fahrbahn ausweichen dürfen Radler zudem, wenn der Radweg durch ein Hindernis blockiert oder in einem so schlechten Zustand ist, dass man ihn augenscheinlich nicht benutzten kann. Das kann witterungsbedingt sein, beispielsweise durch Schnee und Eis, aber auch, weil es starke bauliche Schäden gibt.
Müssen sich Fahrradfahrer an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten?
Selbstverständlich. „Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wie Tempo 30 oder Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen gilt für alle Fahrzeugarten“, betont Hahn.
Wie viel Abstand müssen Autofahrer beim Überholen zu Radfahrern mindestens einhalten?
Innerorts 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Können sie diesen Sicherheitsabstand nicht einhalten, dürfen sie nicht überholen. Punkt. Bei radelnden Kindern sei zudem eine besondere Vorsicht gefordert, so Hahn, da diese jederzeit seitlich ausscheren könnten. Daher sollte der Abstand beim Überholen noch größer sein. Eine konkrete Vorgabe gebe es nicht.
Dürfen Fahrradfahrer nebeneinander auf der Fahrbahn fahren?
Ja, dürfen sie. Aber nur so lange, wie der übrige Verkehr nicht behindert wird, führt Hahn aus. Die Formulierung lässt einiges an Interpretationsspielraum zu. Als Faustregel gilt demnach: Eine Verkehrsbehinderung liegt dann vor, wenn andere Fahrzeuge nicht mehr überholen können, obwohl sie es könnten, wenn die Radler hintereinander herfahren würden. Achtung: Auch Radler müssen untereinander beim Überholen oder Nebeneinanderfahren einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
Müssen Fahrradfahrer am Zebrastreifen wirklich absteigen und schieben?
Im Prinzip nein, sagt Hahn. Doch nur schiebend gelte der Radler als Fußgänger und genieße dadurch Vorrang. Überquert ein Radler einen Zebrastreifen hingegen fahrend, müssen Autofahrer ihm keinen Vorrang gewähren, so der Verkehrsrechtler. Einschränkung: Fahrzeugführer müssen an einen Zebrastreifen generell so heranfahren, dass sie jederzeit anhalten können: „Sie haben ein erhöhte Aufmerksamkeitspflicht.“
Darf ein Fahrradfahrer an einer wartenden Autoschlange rechts vorbeifahren bis vor zur Haltelinie?
Prinzipiell ja, aber: Er muss ausreichend Platz haben und darf dabei niemanden gefährden oder behindern. Steht ein Auto so weit rechts, dass ein gefahrloses Vorbeikommen nicht möglich ist, muss der Radler dahinter warten.
Dürfen Autofahrer auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen fahren?
Die mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennten Radfahrstreifen gelten als eigener Fahrstreifen für Fahrräder. „Insofern sind sie für Kraftfahrzeuge tabu“, sagt Hahn. Anders sieht es bei den Schutzstreifen aus. Hier lasse die gestrichelte Linie ein „kurzzeitiges“ Befahren durch Autos zu, etwa um Gegenverkehr auszuweichen. Jedoch nur, wenn dadurch keine Radler behindert oder gefährdet werden.
Welche Promillegrenzen gelten auf dem Fahrrad?
Weniger strenge als am Steuer eines Autos, aber einen Freifahrtschein für Zecher gibt es nicht. Demnach kann man sich auch als Radler ab einem Wert von 0,3 Promille strafbar machen, wenn man Fahrfehler begeht (relative Fahruntüchtigkeit). Ab einem Wert von 1,6 Promille gelte man als absolut fahruntüchtig und könne wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe erhalten, sagt Hahn. Jedoch verliere man dadurch nicht seinen Führerschein. Allerdings werde das Fehlverhalten an die Führerscheinstelle gemeldet, und diese könne bei einem hohen Promillewert durchaus eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wer Cannabis konsumiert, sollte erst nach 24 oder besser noch 48 Stunden aufs Rad steigen und nicht mehr als einen Joint intus haben, rät Hahn.
Dürfen Radler Kopfhörer tragen oder während der Fahrt telefonieren?
Grundsätzlich ja – mit einem großen Aber: Aufmerksamkeit und Wahrnehmung dürfen nicht gemindert sein. Telefonieren daher nur über eine Freisprecheinrichtung, Kopfhörer dürfen Verkehrsgeräusche nicht unterdrücken. Kommt es zu einem Unfall, könne sich eine wie auch immer geartete Ablenkung auf die Schuldzumessung auswirken, mahnt Hahn.
Müssen Fahrradfahrer einen Helm tragen?
Besser wäre es, sagt Hahn. Zwar gebe es hierzulande keine Helmpflicht, auch nicht für Kinder. Doch bei Kopfverletzungen infolge eines Unfalls könne das Schmerzensgeld geringer ausfallen, weil ein Helm die Schwere einer Verletzung abgemildert oder sie womöglich gänzlich verhindert hätte. Im Einzelfall können also rechtliche Nachteile entstehen, wenn man keinen Helm trägt – und gesundheitlich sowieso. Eltern könnten unter Umständen gar wegen unterlassener Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen werden, sagt Hahn: „Die meisten unterschätzen, welch hohen Schutz ein Helm bietet.“
Gelten für E-Bikes und Pedelecs im Straßenverkehr andere Regeln als für Fahrräder ohne Antrieb?
Jein. Als Pedelec werden Fahrräder bezeichnet, bei denen ein Elektromotor die Muskelkraft unterstützt und die höchstens Tempo 25 erreichen. Sie sind rechtlich Fahrrädern gleichgestellt. Etwas anderes ist es beim S-Pedelec, das bis zu Tempo 45 erreicht. Dieses gilt als Kraftfahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen benötigt. Fahrer müssen einen Helm tragen, ebenso beim reinen E-Bike, das auch ohne Muskelkraft fährt.
Was gilt in Fahrradstraßen und Fußgängerzonen?
In Fahrradstraßen haben Radler Vorrang. Hier dürfen sie immer nebeneinander fahren. Das betrifft in Speyer etwa die Mühlturm- und den Bereich der Vincentiusstraße. Autos dürfen in Fahrradstraßen nur fahren, wenn ein Verkehrszeichen dies erlaubt, und auch dann nur mit angepasster Geschwindigkeit, also keinesfalls schneller als mit Tempo 30, sagt Hahn. In Fußgängerzonen dürfen Radler unterwegs sein, sofern die Beschilderung es gestattet. Sie müssen sich aber gegenüber Fußgängern besonders rücksichtsvoll verhalten. Der klassische Fall dafür in Speyer ist die Maximilianstraße.
Welche Radfahrer dürfen auf dem Gehweg fahren?
Kinder unter acht Jahren müssen, Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen auf dem Bürgersteig fahren. Ist ein Schild „Radfahrer frei“ aufgestellt, dürfen alle Radler den so gekennzeichneten Gehweg befahren. In jedem Fall müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Schieben darf man sein Rad übrigens immer.
Zur Person
Tobias Hahn ist Fachanwalt für Strafrecht wie für Verkehrsrecht und zudem Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE). Der 52-Jährige ist seit 2003 mit seiner Kanzlei in Speyer ansässig.
