Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Personal, Grünpflege, WCs: Wo die Stadt laut Rechnungshof zu viel ausgegeben hat

Maximilianstraße auch mit vielen Touristen: Anlass für zusätzlichen städtischen Beitrag?
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Nach gut einem Jahrzehnt hat der Rechnungshof wieder die Haushaltsführung der Stadt Speyer überprüft. Wird sparsam mit Steuergeldern umgegangen? Das Ergebnis liegt jetzt vor.

Der Rechnungshof ist das oberste Organ der Finanzkontrolle in Rheinland-Pfalz. Er hat seinen Sitz in Speyer. Wenn er sich – wie von allen anderen kreisfreien Städten, Landkreisen und großen Gemeinden im Land – über Monate in die Zahlen der Domstadt vertieft, hat er also rein geographisch Heimvorteil. Von Oktober 2022 bis April 2023 hat er vor allem die Jahre 2018 bis 2023 stichprobenweise unter die Lupe genommen, 2024 dann einen ersten Bericht und im Juni 2025 nach städtischen Erwiderungen die endgültige Version veröffentlicht. Darüber wird der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Oktober (17 Uhr, Stadtratssitzungssaal), vorschriftsgemäß unterrichtet.

Auf gut 200 Seiten arbeitet sich der Rechnungshof durch viele Bereiche der Stadtverwaltung. 20 Seiten umfasst die Stellungnahme der Stadt dazu. Sie berichtet, auf einige Feststellungen der Rechnungsprüfer bereits reagiert zu haben. Mit anderen müsse der Stadtrat noch befasst werden. „Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Prüfbericht für die Stadt Speyer keine schwerwiegenden Beanstandungen enthält und insgesamt eine Bestätigung für eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung ist“, schreibt die Stadt. Der Bericht deutet dennoch darauf hin, dass die Verwaltung manchmal zu lax Geld ausgegeben beziehungsweise nicht eingetrieben hat. Zehn Beispiele.

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1. Die Verwaltung sei kräftig aufgestockt worden, ohne den Bedarf ausreichend überprüft zu haben. „Insbesondere den im Betrachtungszeitraum ab 2018 vorgenommenen Stellenmehrungen lagen zumeist weder Organisationsuntersuchungen noch konkrete Personalbedarfsberechnungen zugrunde.“ Von 2018 bis 2023 erhöhte sich die Anzahl der Stellen um 178 oder 20 Prozent auf 1036 – Tendenz weiter steigend. Speyer habe damit bezogen auf die Einwohnerzahl die höchste Personalausstattung der kreisfreien Städte im Land und die zweithöchsten Personalauszahlungen. In anderen Städten seien aber zum Teil deutlich mehr Aufgaben in Eigenbetriebe ausgelagert.

2. Die Stadt entlohnt ihre Mitarbeiter nach Auffassung des Rechnungshofs teilweise zu großzügig. In einer Stichprobe seien 25 zu hoch bewertete Stellen entdeckt worden. Kritisiert wird unter anderem auch die – rechtmäßige – ungekürzte Auszahlung von Leistungsentgelten an alle Beschäftigten nach dem „Gießkannenprinzip“. An Beamte seien jährlich Leistungsentgelte von bis zu 80.000 Euro unzulässig ausgezahlt worden. Die Beförderung von vier Jungbeamten zu Oberinspektoren direkt nach der Probezeit sei gesetzeswidrig gewesen – damit hätte mindestens ein Jahr gewartet und stärker auf das Leistungsprinzip gesetzt werden müssen, so der Rechnungshof. Die Stadt verweist indes auf rückläufige Bewerberzahlen, Probleme bei der Personalgewinnung und Konkurrenz durch teilweise großzügiger zahlende baden-württembergische Behörden.

3. Die Stadt habe im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 Personalaufwendungen von 67.000 Euro rechtswidrig getätigt. Sie habe – möglicherweise auch mangels ehrenamtlicher Helfer – 117 eigene Kräfte für die Urnen- und Briefwahlen eingesetzt und mit Arbeitszeitgutschriften plus 50-prozentigem Zuschlag belohnt. Die 1800 Stunden müssten jedoch als ehrenamtlicher Dienst gewertet und dürften nicht besser vergütet werden als die Stunden anderer Helfer, für die es nur ein sogenanntes Erfrischungsgeld gebe. Stadt und Rechnungshof sind sich einig, dass für die aus Stadt-Sicht zweckmäßige Vorgehensweise eine Gesetzesänderung angestrebt werden könnte.

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4. Durch den Verzicht auf einen Tourismusbeitrag lasse sich die Stadt eine mögliche Einnahmequelle entgehen. Sie schieße für die Tourismusförderung jährlich zwischen 500.000 und einer Million Euro zu, beteilige aber davon profitierende Unternehmen nicht an den Aufwendungen. In Bad Kreuznach, Bad Dürkheim oder Neustadt sei das anders. Wenn die Stadt auf jede Übernachtung eine Gebühr von 3 Euro erheben würde, könnte sie jährlich rund 500.000 Euro zusätzlich einnehmen, schlägt der Rechnungshof vor. Die Stadt erwägt ihrer Erwiderung zufolge eine Beherbergungssteuer. „Dies bedarf jedoch einer Beschlussfassung der politischen Gremien.“

5. Laut Rechnungshof ließe sich die Anzahl der Mitarbeiter zur Überwachung des ruhenden Verkehrs von elf auf neun verringern. Die Prüfer bezweifeln den Bedarf. „Trotz einer um drei Vollzeitkräfte höheren Personalausstattung erteilten die Kräfte 2023 fast 15 Prozent weniger Verwarnungen als 2017.“ Zuletzt seien es rechnerisch 2,6 Verwarnungen je Netto-Arbeitsstunde gewesen, 2017 noch 4,0. Wenn zwei Stellen frei würden und wegfielen, könnten jährlich 130.000 Euro eingespart werden.

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6. In einem großen Teil des Berichts setzt sich der Rechnungshof mit dem Sozialhaushalt auseinander, der neben dem Personaletat den größten Ausgabenposten darstellt. Seine These: Nicht in allen Fällen wird konsequent genug daran gearbeitet, Kostenerstattungen von denen zu erhalten, die eigentlich bezahlen müssten. Das betrifft etwa Heimunterbringungen, Rentenbezüge oder das Thema Unterhaltsvorschuss. Geschildert werden etliche Einzelfälle. Ein kurios klingendes Beispiel: Die Stadt zahlte über die Jahre 26.718 Euro Unterhaltsvorschuss für ein Kind, bei dem der Vater nicht ermittelt worden sei. Die Mutter habe diesen später über Facebook gefunden. Die Stadt habe es zuvor trotz Beruf, Arbeitgeber, Wohnort, Spitzname und möglicher Telefonnummer des „Verdächtigen“ nicht geschafft.

7. Die Stadt hatte 2014 bis 2017 für 182.000 Euro die Salzgasse, die Schrannengasse und das Geschirrplätzel ausgebaut. Anders als sie ist der Rechnungshof der Meinung, dass daran die Anlieger über Ausbaubeiträge beteiligt werden müssten. So habe man sich 81.000 Euro entgehen lassen, die jetzt verjährt seien. Das Einfordern von Bürgerbeiträgen habe die Stadt auch bei der Umstellung auf LED-Beleuchtung in der Wormser Landstraße, Brunckstraße, Waldseer Straße, Lauergasse und im Otterstadter Weg versäumt. In der Schützen-, Johannes- und Armbruststraße hätte sie mehr für den Ausbau der Straßenoberflächenentwässerung kassieren können.

8. Wer ein dringendes Bedürfnis hat, wird dies wahrscheinlich anders sehen, aber nach Auffassung des Rechnungshofs gibt es in Speyers Innenstadt zu viele öffentliche Toilettenanlagen. Zumindest eine von sechs relativ nah beieinander liegenden Anlagen könnte geschlossen werden, was 7000 Euro einsparen würde. Vorgeschlagen wird außerdem, die WC-Nutzungszahlen über technische Anlagen zu messen und Nutzungsentgelte zu erheben. Darin wird ein Einnahmepotenzial von 20.000 Euro pro Jahr gesehen – wofür die Stadt nun Lösungen prüfen will.

9. Der Rechnungshof ist der Meinung, dass im Sachgebiet Stadtgrün zu viel Personal eingesetzt ist. Es müsse auch mehr gegen den hohen Krankenstand von im Mittel 49 Tagen pro Kopf und Jahr getan werden (Vergleich anderer Kommunen in diesem Bereich: 25). Die zu pflegenden Flächen von laut Stadt 235 Hektar könnten um 76 Hektar reduziert werden, das Personal um sieben von 66 Stellen, was 390.000 Euro im Jahr einsparen würde. Einen Vorschlag, um Arbeit einzusparen, nennen die Prüfer auch: Die Bewirtschaftung des städtischen Weinbergs am Tafelsbrunnen sei zu teurer. Für den Repräsentationswein entstünden keine Einnahmen, aber rund 16.000 Euro an Ausgaben – rund 16 Euro pro Flasche, von denen zudem noch Tausende aus den Pandemie-Jahren übrig seien.

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10. Ein Beispiel für das Hin und Her zwischen Stadt und Rechnungshof bei den Prüfungsergebnissen und Erwiderungen betrifft die Straßenreinigung. Die Prüfer werfen der Stadt vor, fast 100 Straßen regelmäßig zu reinigen, ohne den Anliegern dafür Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn die Gebühren eingefordert würden, könnte sie jährlich 210.000 Euro mehr ausnehmen. Genannt wird die Gerhart-Hauptmann-Straße, in der die Prüfer investigativ tätig waren: „Da sich in dieser Straße der Sitz des Rechnungshofs befindet, konnte die Reinigung an mehreren Tagen dokumentiert werden, unter anderem am 28. September 2023“, heißt es im Bericht samt Foto aus dem Fenster. Die Erwiderung der Stadt, die Kehrmaschine sei ausnahmsweise zur Vorbereitung der Sinkkästen-Reinigung eingesetzt worden, lassen sie nicht gelten: Dafür seien die Anlieger zuständig.

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