Speyer
Parkausweis-Skandal: Mann aus dem Rathaus als Verdächtiger
Der Fall war vor wenigen Wochen über die RHEINPFALZ bekannt geworden. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) hatte in der Folge eine politische Anfrage in nichtöffentliche Sitzung verwiesen. Die Stadt hatte Unregelmäßigkeiten im Bereich der Behindertenparkausweise eingestanden. Sie bestätigte „vereinzelt festgestellte Ausweise, die nicht offiziell durch die Straßenverkehrsbehörde ausgestellt wurden“. Seither hält sie sich mit Auskünften zurück: Man könne sich dazu nicht im Detail äußern, so eine Verwaltungssprecherin. „Hintergrund ist das laufende Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft, dessen Ergebnisse noch nicht vorliegen.“
Die Ermittler bestätigen inzwischen, dass sich Vorwürfe gegen einen Stadtvertreter richten: „Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnte ein Mitarbeiter der Stadt Speyer als Tatverdächtiger identifiziert werden.“ Auch gegen die bisher bekannten Abnehmer und Nutzer der gekauften Parkausweise werde wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt. Bisher seien Staatsanwaltschaft und Polizei gefälschte Parkausweise im einstelligen Bereich bekannt. Dabei soll es um Dokumente gehen, mit denen Geh- und Sehbehinderten vorbehaltene Stellflächen genutzt werden dürfen, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Anzahl der Fälle offen
Ob auch die häufiger ausgegebenen Anwohner-Parkausweise betroffen sind, wird nach RHEINPFALZ-Informationen noch geprüft. Die Anzahl der Betrugs- und Fälschungsfälle könnte somit deutlich über die zunächst bekannten fünf angezeigten Fälle steigen. Diese Fälle waren laut Stadt bei Parkkontrollen aufgefallen. „Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Strafanzeigen der Staatsanwaltschaft in Vorlage gebracht. Hier wird über den Fortgang des Verfahrens entschieden“, teilt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Rheinpfalz mit. Einen Zeitplan dafür nennt sie nicht.
Die Stadt hat nach eigenen Angaben nach Bekanntwerden der Vorwürfe organisatorische, personelle und rechtliche Schritte veranlasst. „Es laufen hierzu bereits interne Prüfungen“, teilt sie mit. Für ihre Gesamtbewertung der Vorfälle sei sie jedoch ebenfalls auf die Ermittlungsergebnisse angewiesen. „Unabhängig von künftigen Verfahrensweisen lässt sich individuelles Fehlverhalten von einzelnen Mitarbeitenden nie vollständig ausschließen“, so eine Verwaltungssprecherin. Grundsätzlich gelte jedoch, dass ein gewisses Vertrauensverhältnis gegenüber Mitarbeitern nicht durch lückenlose Kontrolle ersetzt werden könne.