Speyer Neues Urnengrabfeld und Baumurnengrabstätten

Auf dem Hanhofener Friedhof soll es künftig auch Baumurnengräber geben. Den die Bestattungsart regelnden Paragrafen der Friedhofssatzung hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend erweitert. Auch in der Friedhofsgebührensatzung gibt es Änderungen. Im nicht-öffentlichen Sitzungsteil wurde der Auftrag zur Gestaltung eines neuen Urnengrabfeldes vergeben.

Mit Zustimmung des Friedhofträgers können künftig auch Personen bestattet werden, die nicht in Hanhofen gewohnt haben. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, bei Aschenbestattungen 15 Jahre. Urnen dürfen nur aus Maisstärke, Holz oder Material, das nach 25 Jahren verrottet ist, hergestellt sein. Nach Ablauf der Liegezeit kann das Nutzungsrecht für kürzere Abstände (zum Beispiel fünf oder zehn Jahre) verlängert werden. Vom Wiedererwerb ausgenommen sind Reihengrabstätten. Zur Grabpflege sind keine Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel erlaubt. Den die Bestattungsart regelnden Paragrafen erweiterte der Rat um Baumurnengrabstätten. In ihnen können bis zu zwei Urnen bestattet werden. Besondere Gestaltungsvorschriften gelten für das Grabfeld acht, die Urnenstele, Rasenurnen- und Baumurnengräber. Beim Grabfeld acht sind keine Einfassungen und Platten nur bis maximal 50 Prozent der Fläche erlaubt. An Urnenstelen dürfen keine Blumen oder Kränze abgelegt und keine Lichter aufgestellt werden. Die Verleihung des Nutzungsrechts für eine Einzelgrabstätte kostet 370 Euro (die Verlängerung des Nutzungsrechts pro Jahr 17 Euro), für eine Doppelgrabstätte 725 Euro (30 Euro), für eine Einzelgrabstätte mit Platteneinfassung 1810 Euro (74 Euro), für eine Kindergrabstätte 290 Euro (13) und für eine Doppelgrabstätte mit Platteneinfassung 2050 Euro (83 Euro). Für das Nutzungsrecht einer Urnenwahlgrabstätte erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 290 Euro, für eine Urnenwand 2075 Euro, für eine Rasenurnengrabstätte 135 Euro, für eine Baumurnengrabstätte 350 Euro. Das Ausheben und Schließen der Wahlgräber kostet für das Einfachgrab 435 Euro, für ein Kindergrab 360 Euro und für ein Urnengrab 200 Euro. Auf Nachfrage bestätigte Ortsbürgermeisterin Friederike Ebli (SPD) die Ausweisung eines zweiten Urnengrabfeldes mit 23 Gräbern in der Friedhofsmitte, links des großen Baums. Die Überlegung, das Grabfeld rings um den Baum anzulegen, scheiterte an einem Gutachten zur möglichen Schädigung der Baumwurzeln. Die Fläche wird mit Solitärgewächsen bepflanzt und über der Urne ein Naturstein mit dem Namen des oder der Verstorbenen angebracht. Schritt für Schritt, so Ebli, soll der gesamte Friedhof neu überplant werden. Anfragen: Ralf Gerhards (CDU) fragte nach der Zukunft des ehemaligen Wasserhauses und dem Stand der energetischen Schulsanierung in Hanhofen. Zur beabsichtigten Schulsanierung liegen der Ortsbürgermeisterin noch keine unterschriebenen Förderzusagen und „nur eine Menge Auflagen“ vor. Bei Kosten von 2,3 Millionen Euro könnten die Arbeiten lediglich in Etappen durchgeführt werden. Eine Mensa sei nicht geplant. Ebli: „Die wäre denkbar bei der Umwidmung zur Ganztagsschule, die Eltern und Lehrerkollegium bislang ablehnen.“ Das Wasserhaus sieht Ebli als Ersatz für den Waldkindergarten. Ralf Hamann (SPD) möchte die Strietbrücke oberhalb des Peterhofes wegen Einsturzgefahr für schwere Fahrzeuge sperren lassen und monierte Wasseransammlungen unterhalb der Auf-, Abfahrt zur B 39.

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