Speyer Nachgefragt: Wie geht’s in Otterstadt weiter?

Eine Gruppe innerhalb der Interessensgemeinschaft (IG) „Kein Erdöl in Otterstadt“ hat vor einigen Wochen beim Verwaltungsgericht in Neustadt Klage eingereicht. Grund ist, dass dem Widerspruch der IG gegen den Zielabweichungsbescheid nicht stattgegeben worden ist. Wie mehrfach berichtet, will ein Konsortium aus GDF Suez und Palatina GeoCon mit einer Probebohrung feststellen, ob es in Otterstadt Erdöl gibt. Dazu soll auf einem Gelände schräg gegenüber der Sandgrube Heberger gebohrt werden. Dieses Vorhaben stößt bei einem Teil der Otterstadter auf Widerstand. Eine Interessensgemeinschaft „Kein Erdöl in Otterstadt“ wurde gegründet – aus dieser Interessensgemeinschaft kam auch die Klage. Wie geht es nun weiter? Auf diese Frage antwortet GDF-Suez-Sprecherin Beate Klehr-Merkl: „Das Konsortium hat den positiven Zielabweichungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd an das Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz weitergeleitet, das im Hauptbetriebsplanverfahren entscheidet.“ Klehr-Merkl geht auf die Vorgeschichte ein: Das Konsortium habe im August 2013 einen Antrag für eine Explorationsbohrung (Hauptbetriebsplanverfahren) beim Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz gestellt. Im November 2014 sei ein Antrag auf Zielabweichung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt eingereicht worden, den die Behörde im Januar 2015 positiv beschieden habe. Dagegen hätten zehn Privatpersonen Widersprüche eingelegt, die im Mai von der SGD Süd zurückgewiesen worden seien. Gegen diese Zurückweisung haben dann sechs Privatpersonen beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. (snr)

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