Speyer Nach Aufregung in AfA: Mann mit Waffe muss gehen

Kein Einlass: Stau während des Einsatzes vor der AfA.
Kein Einlass: Stau während des Einsatzes vor der AfA.

Der Großeinsatz bei der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Speyer-Nord am Freitagnachmittag hat Folgen.

Die bewaffneten Polizisten im Umfeld der früheren Kaserne hatten für Aufsehen gesorgt. In den Schlangen vor der Einrichtung, weil Bewohner diese zeitweise nicht betreten durften, hatte es Verärgerung gegeben. Für all das „verantwortlich“ war laut Polizei ein 44-jähriger AfA-Bewohner, den Mitbewohner mit einer Waffe gesehen hatten. Ein Großeinsatz wurde ausgelöst, zu dem Aaron Bettag, Sprecher der Polizeiinspektion Speyer, auf Anfrage sagt: „Unsere vorbereiteten Einsatzkonzepte haben reibungslos geklappt.“

Es dauerte einige Zeit, bis sich herausstellte, dass der Gesuchte schon beim Eintreffen des Großaufgebots gar nicht mehr in der AfA war. „Wir gingen von einer Aktualität aus, die nicht mehr gegeben war“, so Bettag. Erst bei weiteren Zeugenaussagen sei herausgekommen, dass sich der Mann, für den eine Residenzpflicht in Speyer gelte, möglicherweise per Zug „in Richtung Frankfurt“ abgesetzt habe. Es seien Fahndungsmaßnahmen eingeleitet worden, bei denen die Bundespolizei relativ bald im Bahnhofsbereich Darmstadt einen Zugriff vermelden konnte.

Keine Festnahme

Der 44-Jährige ist laut Polizei auf freiem Fuß geblieben. Zwar sei bei ihm eine Schreckschusswaffe festgestellt worden, weshalb er sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müsse. Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass er mit konkreter „Bedrohungs- oder Schädigungsabsicht“ unterwegs gewesen sei, sagt Bettag. Die zunächst angenommene Gefahrenlage hatte letztlich nicht bestanden, wie die Polizei schon am Freitagabend feststellte.

Zu Beginn des Einsatzes habe somit ein „hohes Informationsdefizit“ bestanden, sagt der Polizeisprecher. Der Fall habe sich letztlich aber zügig geklärt. Der 44-Jährige, laut Bettag alleinreisend und relativ neu in der AfA, dürfte aus Polizeisicht dorthin zurückkehren. Das Land als AfA-Betreiber schiebt dem jedoch einen Riegel vor: „Aufgrund des besagten Vorfalls und der Aufregung, die dieser verursacht hat, kann die Person nicht in der Einrichtung in Speyer bleiben, sofern sie zurückkehrt, sondern wird einer anderen Aufnahmeeinrichtung zugewiesen.“

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