Speyer Meinung am Montag: „Das Vorgehen ist üblich“

Herr Himmelmann, was genau bedeutet es ein Grabungsschutzgebiet auszuweisen?

Das ist ein übliches Vorgehen. Dabei wird durch die zuständigen Gremien der Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltungen eine Fläche ausgewiesen und in die entsprechenden Geoinformationssysteme eingetragen. Bodeneingriffe und Erdarbeiten innerhalb dieser Flächen sind mit uns abzuklären. Wir wollen mit dem Vorgehen verhindern, dass per Zufall während der Bauarbeiten archäologische Funde entdeckt werden und dann ein Baustopp verhängt werden muss. Beantragen Sie häufig die Ausweisung als Grabungsschutzgebiet? Ja. Wir haben derzeit an sieben Stellen in der Pfalz Grabungsschutzgebiete beantragt, in Speyer beispielsweise bei den Grabungen am Priesterseminar und ganz aktuell in Quirnheim, Kirchheim am Berg und Rohrbach/Insheim. Welche Konsequenzen ergeben sich dadurch für den Investor? Für ihn ändert sich nichts, abgesehen davon, dass er sich mit uns über die Bodeneingriffe abstimmt. Das Gelände bleibt grundsätzlich bebaubar. Wie ist der Stand hinsichtlich der Gespräche mit Diringer und Scheidel? Diringer und Scheidel hat uns gerade überarbeitete Pläne vorgelegt, aufgrund derer wir unsere Kostenschätzung in den nächsten Wochen aktualisieren. Zur Person Ulrich Himmelmann leitet seit 2014 die Speyerer Außenstelle der Landesarchäologie Rheinland-Pfalz. Zuvor war er rund sechs Jahre lang Sachgebietsleiter IT/Kommunikation bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz. Von 2003 bis 2007 war er Projektleiter Datenbanken, Geoinformationssysteme, digitale Archive beim Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz.

x