Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Lage von Integrationslehrern: „Keinerlei soziale Absicherung“

Vokabeltest in einem Integrationskurs: Kurslehrer leisten viel Arbeit – auch zur Vorbereitung.
Vokabeltest in einem Integrationskurs: Kurslehrer leisten viel Arbeit – auch zur Vorbereitung.

15 Lehrkräfte geben an der Speyerer Volkshochschule (VHS) Integrationskurse.Aus ihren Reihen kommen Berichte von prekären Arbeitsbedingungen. Wo liegen die Probleme?

Wie sind die Integrationskurse an der Volkshochschule organisiert?
Die Integrationskurse werden zentral vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verwaltet. Volkshochschulen (VHS) wie in Speyer beantragen beim Bamf, einzelne Kurse anbieten zu können. „Die Genehmigung erfolgt durch das Bamfauf Grundlage der Integrationskursverordnung, des regionalen Bedarfs sowie der verfügbaren Ressourcen“, erklärt eine Sprecherin der Stadtverwaltung, die Träger der VHS ist. Aktuell werden laut Stadt 232 Teilnehmer in 15 Kursen betreut. „Für diese Kurse stehen 15 Lehrkräfte auf der Grundlage von Honorarverträgen zur Verfügung“, erklärt die Sprecherin.

Wie ist die Situation für die Lehrkräfte?
„Prekär“, sagt Simone Holzhäuser-Sutter. Sie hat lange an der Volkshochschule Integrations- und Berufssprachkurse gegeben und setzt sich in der Gewerkschaft Erziehung und Wissen (GEW) für bessere Bedingungen ein. An der VHS seien nur freiberufliche Lehrkräfte im Integrationsbereich beschäftigt, die sich von Vertrag zu Vertrag hangelten. Es gebe Kolleginnen – wie auch Holzhäuser-Sutter selbst – die die Arbeit nur leisten könnten, weil sie von einem berufstätigen Partner unterstützt würden. Andere unterrichteten deutlich mehr als die empfohlene Wochenstundenzahl, weil es sonst nicht reiche. Unterrichtsvorbereitung oder Korrigieren von Tests würden nicht bezahlt. „Wir haben keinerlei soziale Absicherung“, sagt die Lehrkraft. Man bereite Teilnehmer der Kurse mit viel Herzblut auf sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten vor, partizipiere aber selbst nicht am Sozialstaat.

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Wie werden die Kurse vergütet?
Das Bamf fördert die Kurse laut Stadt mit einer Pauschale. Aktuell seien dies pro Unterrichtseinheit und Teilnehmer 4,58 Euro. „Diese Pauschale deckt sowohl die Honorarvergütung der Lehrkräfte als auch einen Teil der Verwaltungskosten des Trägers“, so die Stadt-Sprecherin. Die Kostenerstattung erfolge unabhängig von der Art der Beschäftigung der Lehrkräfte und sei keine vollständige Finanzierung. Sie decke etwa keine weiteren Kosten wie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (bei Festanstellung) oder Raumkosten ab. Als Honorar für die Lehrkräfte sind vom Bamf 42,23 Euro pro Unterrichtsstunde festgelegt. Davon blieben laut einer GEW-Berechnung nach Abzug etwa von Sozialversicherungsbeiträgen rund 9,07 Euro pro Unterrichtsstunde übrig.

Was fordern die Lehrkräfte?
„Entweder bekommen wir ein Honorar, das sämtliche Risiken und Kosten abdeckt, wie es bei Selbstständigen eigentlich normal sein sollte, oder wir werden zu akzeptablen Bedingungen fest angestellt“, sagt Holzhäuser-Sutter. „Hier sollte jede Lehrkraft wählen können, je nach individueller Situation und Vorbildung.“ Ziel sei eigentlich ein Bundestarifvertrag, damit regional gravierende Unterschiede entfallen. Zudem gehe es um Wertschätzung und Kommunikation. Es fehle an einem Lehrerzimmer oder an regelmäßigen Konferenzen, die dringend nötig wären. „Wir haben keine Bodenschätze, wir sollten in Bildung investieren und sie auch entsprechend wertschätzen“, fordert die Lehrkraft.

Was sagt die Stadt dazu?
„Die Volkshochschule arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich und vertrauensvoll mit den Kursleitungen im Integrationsbereich zusammen“, so die Sprecherin. Honorarverträge seien transparent und regelten die Bedingungen zur Zusammenarbeit klar. „Die von einigen Lehrkräften genannten Herausforderungen, wie die soziale Absicherung oder die Unsicherheit während Kurspausen, sind bekannt.“ Das betreffe jedoch die grundsätzliche Struktur der Honorararbeit und Rahmenbedingungen, die außerhalb der direkten Einflussmöglichkeiten der Stadt liegen.

Was sagt das Bamf?
„Das Bundesamt steht in keinem Rechtsverhältnis zu den Lehrkräften und hat daher auch keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Arbeits- beziehungsweise Honorarverträge im Einzelfall“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Den Satz von 42,23 Euro pro 45-minütiger Unterrichtseinheit zu erhöhen, wäre nur zusammen mit einer Erhöhung der an die Träger gezahlten Pauschale pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit vorstellbar. „Hierüber entscheidet nicht das Bundesamt, sondern der Haushaltsgesetzgeber.“ Den Trägern werde ganz bewusst die Möglichkeit gegeben, „auf die stark schwankenden und kaum vorhersehbaren Entwicklungen im Migrationsgeschehen und damit auch beim Bedarf an Integrationskursplätzen zu reagieren“. Sie könnten sowohl angestellte als freiberufliche Vertragsformen nutzen. Laut wissenschaftlicher Evaluation der Kurse seien je nach Kurstyp zwischen 89 und 97 Prozent der Integrationslehrer zufrieden mit ihrem Beruf.

Könnte die Stadt als Träger der Volkshochschule die Lehrkräfte also auch fest anstellen?
„Ja, allerdings ist dies schwierig“, sagte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) auf eine Anfrage der FDP im Stadtrat. Die Kommune trage bei Festanstellung das wirtschaftliche Risiko insbesondere bei Kursausfällen, aber auch bei Krankheit oder in den Schulferien, wenn kein Unterricht stattfinde. Denn das Bamf fördere nur tatsächlich geleistete Unterrichtseinheiten und anwesende Teilnehmende. Feste Lohnkosten liefen auch bei Ausfallzeiten weiter und müssten ohne Gegenfinanzierung durch das Bamf gezahlt werden, ergänzt die Stadt-Sprecherin. Zudem sei unklar, welche Aufgabe Lehrkräfte in dieser Zeit übernehmen sollten. „Aus diesen Gründen greifen die meisten Volkshochschulen auf Honorarkräfte zurück. Diese werden nur für tatsächlich geleistete Unterrichtsstunden vergütet und verursachen keine laufenden Fixkosten außerhalb des Kursbetriebs“, so Seiler im Stadtrat weiter. Die OB mache es sich leicht, findet Holzhäuser-Sutter. „Stattdessen tragen wir Lehrkräfte das Risiko.“

An der Speyerer Musikschule sind frühere Honorarkräfte fest angestellt worden. Wo liegen die Unterschiede zur VHS?
„Die Festanstellung der Lehrkräfte erfolgte aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtshofes“, erklärt die Stadt-Sprecherin. Das sogenannte Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 habe „die sozialversicherungsrechtliche Einstufung freiberuflicher Lehrtätigkeiten an Bildungseinrichtungen in Frage gestellt“. An der Musikschule seien derzeit 37 von 60 Lehrkräften fest angestellt. „Die Lehrtätigkeiten an Musikschule und Volkshochschule unterscheiden sich grundlegend in Finanzierung, rechtlichem Rahmen und Planbarkeit“, erklärt die Sprecherin. Die Musikhochschule werde durch kommunale Mittel, Elternbeiträge sowie Zuschüsse vom Land mitfinanziert. Gebühren seien sozial gestaffelt. Zudem sei die Auslastung durch langfristige Unterrichtsverträge und eine strukturierte Planung relativ sicher. Die Integrationskurse an der VHS unterlägen dagegen schwankenden Teilnehmerzahlen, kurzfristigen Kursausfällen und weiteren externen Faktoren wie Ferienzeiten. „Diese Unsicherheiten erschweren eine langfristige Personalplanung.“

Wie geht es weiter?
Die rechtliche Lage sei nach dem Herrenberg-Urteil noch nicht abschließend geklärt, so die Verwaltungssprecherin. Der Gesetzgeber habe eine Übergangsregelung geschaffen, „die die Lehrtätigkeit bis Ende 2026 weiterhin als freiberufliche, selbstständige Tätigkeit anerkennt. Der künftige Status wird derzeit zwischen allen Beteiligten, einschließlich des Bamf, verhandelt“. Simone Holzhäuser-Sutter hat indes keine Hoffnung, dass sich durch das Herrenberg-Urteil etwas an der Lage der Integrationslehrkräfte verbessert, die Übergangslösung sei trägerfreundlich. Die Integrationslehrerin hat nach mehr als 19 Jahren in ihrem Beruf aufgehört, wie sie sagt.

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