Schwegenheim
Kreisverwaltung äußert sich zu zugelassener Hochzeit bei Evangeliumschristen-Gemeinde
Sabine Schmieder vermietet in Deidesheim ein Anwesen für Veranstaltungen. Sie kann nicht verstehen, warum in Schwegenheim rund 100 Personen bei einer Hochzeit feiern dürfen, wenn gemäß dem Paragrafen 2, Absatz 7 der Corona-Bekämpfungsverordnung doch nur bis zu 75 Gäste bei solchen privaten Veranstaltungen erlaubt sind.
Schmieder erzählt, dass sie „ziemlich viele Diskussionen mit Hochzeitspaaren“ habe. Diese seien in einer besonderen Situation, planten teilweise schon jahrelang diesen einen Tag und hielten sich an jedem Strohhalm fest, um dieses besondere Ereignis in diesem Jahr feiern zu können. Wie Schmieder deutlich macht, seien zwar die Hochzeitspaare als Veranstalter haftbar, allerdings halte sie sich in ihren Aussagen gegenüber den Paaren sehr eng an die aktuelle Verordnung und die vorgegebenen maximal 75 Gäste. Grund ist die öffentliche Wahrnehmung. „Wenn etwas passiert, dann fällt es auf uns zurück und nicht auf das Brautpaar. Dann steht in der Zeitung ,Bei Schmieders ist die Pandemie ausgebrochen’“, fürchtet die Deidesheimerin.
„Keine Party in dem Sinne“
Als die RHEINPFALZ die Kreisverwaltung mit der Frage konfrontiert, warum sie die Hochzeit trotz des Absatzes in der Corona-Bekämpfungsverordnung zugelassen hat, räumt Pressesprecherin Astrid Seefeldt zuerst einmal mit einem Irrglauben auf: „Es scheint in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden zu sein, dass es sich bei besagter Hochzeitsfeier um eine private Veranstaltung unter Missachtung sämtlicher Sicherheits- und Hygieneauflagen gehandelt hat. Allerdings sollte man sich frei machen von der Vorstellung, es habe sich dabei um eine Hochzeitsfeier im Sinne einer Party, wie man sie meist kennt, gehandelt“, sagt die Kreissprecherin. Die Veranstaltung sei eher ein langer Gottesdienst gewesen, der lediglich durch ein Essen unterbrochen worden war. Der Schwerpunkt der Veranstaltung habe somit nicht auf der Feier, sondern auf dem Gottesdienst gelegen. Bei einem Gottesdienst wären 100 Teilnehmer ebenfalls zulässig gewesen, sagt Seefeldt.
Wie die Kreissprecherin ausführt, sei der Kreisverwaltung von der Glaubensgemeinschaft ein Ablauf geschildert worden. Demzufolge begann der Gottesdienst um 11 Uhr, um zirka 13 Uhr gab es Mittagessen. Die Gäste aßen ausschließlich an Tischen mit fester Sitzordnung – möglichst nur einzelne Familien – und wurden bedient. Dabei seien die Menschen zusätzlich räumlich getrennt gewesen. Der Großteil der Gäste saß an Tischen auf der Terrasse im Außenbereich. Im Gebäude hielten sich gleichzeitig maximal 50 Personen und die Bedienungen auf.
Nach dem Essen ging es laut dem Ablaufplan mit einem rund zweieinhalbstündigen Gottesdienst weiter. Das Ende sei für 18 Uhr geplant gewesen, danach sei bis zirka 20 Uhr aufgeräumt worden. Während des Gottesdienstes und bei Bewegungen im Gebäude mussten die Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diesen durften sie an ihrem Sitzplatz abnehmen. Musik, Tanz und Alkohol gab es laut der Freien Evangeliumschristen-Gemeinde nicht.
„Kein Grund für Verbot“
Somit gab es für die Kreisverwaltung gemäß dem Paragrafen 2, Absatz 3, der Corona-Bekämpfungsverordnung keinen Grund, die Feier zu verbieten. Der Absatz besagt, dass Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig sind. Es gelten insbesondere das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Aus dem Gesundheitsamt hieß es, dass die Listen „sehr, sehr vorbildlich“ geführt seien, sagt Seefeldt.
Sie macht auch darauf aufmerksam, dass der Veranstalter der Feier und ausschließlicher Ansprechpartner für die Kreisverwaltung der Vorsitzende der Glaubensgemeinschaft beziehungsweise ein von ihm benannter Vertreter gewesen sei. Das Brautpaar sei gegenüber der Behörde nicht in Erscheinung getreten.
Die Kreissprecherin weist ebenso darauf hin, dass an dem Samstag kein Besucher als erkrankt oder als Kontaktperson eines Infizierten galt. Weil damals aber bereits bekannt war, dass es Corona-Fälle bei der Glaubensgemeinschaft gibt, nutzte das Gesundheitsamt die Möglichkeit und ließ alle Gäste auf das neuartige Virus testen. Dieser Mund-Nasen-Abstrich sei eine Auflage für die Feier gewesen.
Laut Seefeldt fielen Corona-Tests von 12 Hochzeitsgästen positiv aus. Ihr zufolge ist beziehungsweise geht die gesamte Hochzeitsgesellschaft in Quarantäne. Die anderen Gesundheitsämter wüssten Bescheid, sagt Seefeldt. Welche es sind, konnte sie am Mittwochabend nicht mehr in Erfahrung bringen. Hintergrund ist, dass die Hochzeitsgäste nicht nur aus Schwegenheim beziehungsweise dem Kreis Germersheim kamen. Die Gesundheitsämter ermitteln nun das Risiko für andere Kontaktpersonen und entscheiden über weitere Tests und Quarantäne.