Speyer Kokain-Besitz nicht nachweisbar

Wegen Waffenbesitzes ist ein 55-Jähriger aus Dudenhofen am Mittwochnachmittag verurteilt worden. Von der Anklage wegen Drogenbesitzes wurde er vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Speyer hingegen freigesprochen.
Der Mann war angeklagt, fast 24 Gramm Kokain in seiner Werkstatt in Dudenhofen aufbewahrt zu haben, um damit zu handeln. Bei der Durchsuchung seines Anwesens hatte die Polizei außerdem ein Nunchaku (Würgeholz) und ein Wurfmesser gefunden. Beides Gegenstände, deren Besitz nach dem Waffengesetz verboten ist. Am Ende wurde er wegen des Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, die mit einem noch nicht erledigten Strafbefehl wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Gesamtstrafe von 130 Tagessätzen verbunden wurde. Ins Visier der Polizei war der Angeklagte im Jahr 2015 geraten. Damals gab ein Informant der Kriminalpolizei den Hinweis, dass der Angeklagte mit Kokain handeln würde. Die Polizei überwachte das Telefon und schließlich wurde eine Durchsuchung des gesamten Grundstücks mit Haus und Werkstatt angeordnet. Dabei wurden das Kokain und die Waffen gefunden. Drei Polizisten schilderten als Zeugen die Ermittlungen. Der Angeklagte wollte keine Angaben machen. Noch vor Beginn der Vernehmungen widersprach sein Verteidiger der Verwertung der durch die Durchsuchung erreichten Ergebnisse, weil der Durchsuchungsbeschluss fehlerhaft gewesen sei. Es war nicht das im Beschluss genannte Haus, sondern das daneben stehende durchsucht worden. Die Polizisten hatten festgestellt, dass die Hausnummer falsch gewesen war, und sich dem Richtigen zugewandt. Der Verteidiger war der Ansicht, dass die Polizisten hätten abbrechen und einen neuen Beschluss besorgen müssen. Die Staatsanwältin sah das anders. Es sei ein Schreibfehler gewesen, der Beschluss habe ansonsten unmissverständlich das Anwesen des Angeklagten benannt. Das Gericht folgte der Ansicht der Staatsanwältin. Insgesamt acht Zeugen sagten aus: neben den Polizisten die ehemalige Lebensgefährtin und weitere Nutzer der Werkstatt. Die Frage, die es zu beantworten galt, war: Konnte das gefundene Kokain eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden? Es lag in einem Waschbeutel, der in einem alten Kleiderschrank des Angeklagten lag. Dieser wiederum stand in einem Zimmer, das erhöht über eine Stiege erreichbar war und dem Angeklagten als Büro und Aufenthaltsraum diente. Oder konnten auch andere in den Raum gehen, ohne dass es auffiel? Das wenige, was die Zeugen dazu sagen konnten, wurde von Staatsanwältin und Verteidiger völlig gegensätzlich interpretiert: Es „widerspräche der Lebenserfahrung“ meinte die eine, dass Kunden und Bekannte in diesen privaten Bereich gingen. „Nicht unwahrscheinlich bei viel Betrieb“, meinte dagegen der Verteidiger und beantragte Freispruch. Das Gericht entschied im Zweifel für den Angeklagten.