Speyer Kaufkraft zurückholen

Käuferin im Drogeriemarkt: Die Apotheken in Schwegenheim und Harthausen befürchten durch die Ansiedlung Einbußen.
Käuferin im Drogeriemarkt: Die Apotheken in Schwegenheim und Harthausen befürchten durch die Ansiedlung Einbußen.

Bedenken gegen den im Gewerbegebiet „Im breiten Pfuhl“ geplanten Drogeriemarkt (dm-Markt) hat der Ortsgemeinderat Schwegenheim am Montag einstimmig zurückgewiesen. Die Hainbach-Apotheke Schwegenheim, die Sebastianus-Apotheke Harthausen, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz, die Untere Landesplanungsbehörde (Kreisverwaltung) und der Verband „Region Rhein-Neckar“ hatten diese geäußert.

Um das Vorhaben verwirklichen zu können, muss der Bebauungsplan geändert werden. Im Verfahren können sich Bürger, Betriebe, Behörden und Institutionen äußern. Das haben viele getan. Oft waren es Hinweise, die der Rat zur Kenntnis nahm. Es gab aber auch negative Rückmeldungen. Die IHK Pfalz hat die beiden Apotheken über den Drogeriemarkt informiert. Diese befürchten, dass damit bestehende Geschäfte und sie selbst geschwächt werden, die Ansiedlung zu Umsatzeinbußen bei innerörtlichen Betrieben führen könne – mit der Gefahr, dass diese irgendwann schließen müssten. Die Hainbach-Apotheke merkt an: „Bei gravierenden Umsatzeinbußen müsste im schlimmsten Fall mit Entlassungen und dem Verlust wohnortnaher Arbeitsplätze sowie mit einer mittelfristigen Schließung der langjährig ansässigen und gewerbesteuerzahlenden Apotheke gerechnet werden. Dies würde die Arzneimittelversorgung vor Ort gefährden.“ Die IHK Pfalz hält die Grundversorgung mit Drogerieprodukten durch die Apotheken und bestehenden Lebensmittelflächen in der Verbandsgemeinde für ausreichend. Zudem sieht sie „das Problem der Einzelhandels-Agglomeration (also die Konzentration von Betrieben an einem Ort) mit innenstadtrelevanten Produkten gegeben“ – und wertet die benachbarte Aral-Tankstelle als kleinen Einzelhandelsbetrieb, der in Zusammenhang zum Sondergebiet Einzelhandel (Rewe- und Penny-Markt) steht. Das Agglomerationsverbot sei eindeutig verletzt. Die Untere Landesplanungsbehörde schreibt, dass der Markt in einem Gewerbegebiet grundsätzlich zulässig sei. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd habe 2010 mitgeteilt, dass weitere Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebiet auszuschließen seien. Der Verband „Region Rhein-Neckar“ erinnert daran, „dass von Seiten der Regionalplanung bereits gegen die Ansiedlung der bestehenden großflächigen Lebensmittelmärkte seinerzeit erhebliche Bedenken vorgebracht worden seien. Rolf Bähr, Leiter der Bauabteilung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, informierte über die Haltung der Kommune, wonach das Einzelhandelskonzept zu einer Zeit erstellt worden sei, an dem es in Schwegenheim, Lingenfeld und Lustadt Schlecker-Märkte gegeben habe. Durch die Insolvenz seien drei Märkte ausgefallen. Dieser Verlust habe nur sehr unzureichend vom Einzelhandel und Apotheken aufgefangen werden können. Ein Großteil der Kaufkraft im Bereich Drogeriewaren sei in angrenzende Mittel- und Oberzentren abgewandert. Ziel der Ortsgemeinde sei es, dieses Angebot der Nahversorgung wieder zu aktivieren. Laut Bähr wurde das Einzelhandelskonzept fortgeschrieben und darin dargestellt, dass der Drogeriemarkt keine wesentlichen Auswirkungen auf andere einheimische Betriebe habe. Trotzdem bat er die Ratsmitglieder zu bedenken, dass deren Entscheidung auch gerichtlich überprüft werden könne. Jeweils einstimmig fasste der Rat dann die vom Planer vorgeschlagenen Beschlüsse und wies geäußerte Bedenken zurück.

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