Speyer Jugendgericht: 19-Jährigem wird Sexualdelikt vorgeworfen

Symbol der Rechtsprechung: Richterhammer.
Symbol der Rechtsprechung: Richterhammer.

Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Speyer wurde am Montag der Fall eines inzwischen 19-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Rheinauen verhandelt, der der schweren sexuellen Nötigung angeklagt ist. Die Verhandlung war nicht öffentlich, ein Urteil steht noch aus.

Der junge Mann soll laut Anklage nach einer von ihm veranstalteten Party im September 2021 eine Teilnehmerin in sein Schlafzimmer gebracht haben. Die Frau hatte dem Vernehmen nach so viel Alkohol getrunken, dass sie sich kaum mehr auf den Beinen halten, geschweige denn sich wehren konnte. Nachdem alle anderen Gäste gegangen waren, soll der Gastgeber an der hilflosen Frau sexuell manipuliert haben. Der erste Verhandlungstag hatte bereits am 27. Februar stattgefunden, dann ging es weiter am 1. März und schließlich am 13. März. Dort wurde die Vernehmung eines weiteren Zeugen für den 3. April angesetzt. Danach wird das Gericht entscheiden, ob weitere Beweise erhoben werden oder es bereits zum Urteil kommen kann.

Damit musste wegen Terminkollision ein weiterer Fall eines 20-jährigen Speyerers wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, der sexuellen Belästigung und der vorsätzlichen Körperverletzung gegenüber einer 15-Jährigen in den Mai vertagt werden. Beide Angeklagten werden vom selben Speyerer Rechtsanwalt, Tobias Hahn, verteidigt. Auch diese Verhandlung ist nicht öffentlich, denn die aufgeführten Taten sollen sich 2019 zugetragen haben, als der Angeklagte noch jünger als 18 Jahre war. Allerdings soll der junge Mann im April 2021 nochmals gegen dieselbe Jugendliche sexuell übergriffig geworden sein, dieses Mal in Billigheim-Ingenheim.

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