Speyer Homburger auf der Motorhaube kostet 500 Euro
Das Strafverfahren gegen einen 22-jährigen Wormser, der wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach einem Fußballspiel in Dudenhofen vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Speyer angeklagt war (wir berichteten), ist eingestellt worden. Der junge Mann muss eine Geldbuße von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Es passierte nach einem Spiel der Oberliga, Homburg spielte am 9. Dezember 2017 gegen Dudenhofen. Der Angeklagte hatte sich das Spiel selber nicht angeschaut. Als Fan von Waldhof Mannheim habe es ihn nicht interessiert, hatte er beim ersten Gerichtstermin am 26. September erklärt. Aber ein Kumpel aus Leimen, der als Jugendlicher noch keine Fahrerlaubnis besaß, hatte ihn gebeten, ihn nach dem Spiel in Dudenhofen abzuholen und nach Hause zu bringen, also habe er das gemacht. Nach dem Spiel, um 16 Uhr, habe er wie vereinbart mit seinem Auto an der Straße beim Fußballfeld gewartet. Den Schlusspfiff habe er noch gehört. Plötzlich, so sagte er beim ersten Termin, sei der Kumpel in vollem Tempo angerannt gekommen, habe die Beifahrertür aufgerissen, sei auf den Sitz gerutscht und habe dabei geschrien: „Schnell, fahr los, die bringen mich um!“ Dann habe er gesehen, dass ein Pulk hinter dem Kumpel her war, und eine Gruppe, vielleicht vier oder fünf Leute, sei vor seinem Auto gestanden und habe versucht ihn aufzuhalten. Dabei habe der eine gegen seinen Wagen getreten. Er habe nicht weiter überlegt, sondern nur gedacht: nichts wie weg, so schnell wie möglich, nicht, dass die uns noch was antun. Er sei dann auf die Menschen zugefahren, die sich ihm in den Weg gestellt hatte, und sei sicher gewesen, dass die ausweichen würden, aber die seien nicht weggegangen. Bei diesem Manöver landete einer aus der Gruppe auf der Motorhaube, und noch ein weiterer wurde leicht verletzt. Den auf der Motorhaube versuchte der Angeklagte, abzuwerfen, indem er Schlangenlinien fuhr. Erst als ihn dann die Polizisten anhielten, habe er von seinem Kumpel erfahren, was los war, berichtete der Angeklagte: Der Freund hatte das Banner der Homburger geklaut, war zum Auto gerannt und hatte es derweil unter die Jacke gesteckt, sodass der Angeklagte es gar nicht sehen konnte. Bei dem Termin hatte nicht abschließend geklärt werden können, ob er in Notwehr gehandelt hatte. Der Kumpel, der die Fahne geklaut hatte, war vom Jugendgericht des Amtsgerichts Heidelberg rechtskräftig verurteilt worden. In Anbetracht der auf jeden Fall geringen Schuld hatten sich Gericht und Staatsanwaltschaft auf die vorläufige Einstellung unter Zahlung der Geldbuße geeinigt. Da der Angeklagte sofort gezahlt hat, ist das Verfahren mittlerweile endgültig eingestellt.