Speyer Gericht: Impfaktion an Gymnasium zulässig
Der Eilantrag, mit dem eine Privatperson eine Impfaktion für Schüler am Freitag am Hans-Purrmann-Gymnasium Speyer verhindern wollte, ist unzulässig. Das hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Begründung: Es sei keine persönliche Betroffenheit des Antragstellers von der geplanten Aktion erkennbar. „Ein Antrag als Sachwalter der Interessen von Kindern, die sich bei der Impfaktion im Gebäude des Hans-Purrmann-Gymnasiums in Speyer mit Einwilligung ihrer Eltern impfen lassen wollten, sei nicht zulässig“, so die Mitteilung des Gerichts.
Die Impfung bietet ein Speyerer Arzt mit Unterstützung der Schule für 500 Jugendliche ab zwölf Jahren an. Die Termine sind ausgebucht. Es ist ein freiwilliges Angebot mit vollständiger medizinischer Aufklärung. Die Angemeldeten kommen auch aus weiteren Speyerer Schulen. Die Nachrückerliste ist für Interessenten aus anderen Orten geöffnet worden. Der Antragsteller hatte laut Gericht kritisiert, dass ein medizinisches Produkt verimpft werde, dessen Auswirkungen und eventuelle Langzeitfolgen für die Zielgruppe nicht ausreichend erforscht seien.
Wie die Impfaktion genau abläuft, lesen Sie hier.