Meinung Gemeinderat hat sich Abstimmung nicht leicht gemacht

Wenn es nach dem Willen der Bürgerinitiative geht, soll das Verwaltungsgericht nun über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens i
Wenn es nach dem Willen der Bürgerinitiative geht, soll das Verwaltungsgericht nun über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens in Waldsee entscheiden.

Dem Waldseer Gemeinderat ist bewusst, wie die Ablehnung des Bürgerbegehrens wirkt. Das darf nicht ausgeschlachtet werden.

Die Waldseer Ratsmitglieder erkennen an, dass die Bürgerinitiative mehr als 1500 Unterschriften gesammelt hat. Sie betonten in der Debatte mehrfach, dass sie keine Juristen sind. Es ist daher nachvollziehbar, dass sich eine Mehrheit der Einschätzung einer Anwaltskanzlei, der Verwaltung, der Kommunalaufsicht und des Gemeinde- und Städtebunds anschließt. Das hat erst mal nichts mit politischen Erwägungen zu tun, sondern beruht auf Vertrauen in die Fachleute und eine sachliche Abwägung, keine unzulässige Entscheidung treffen zu wollen. Die Bürgerinitiative hat mit ihrem Begehren Erwartungen in der Bevölkerung geweckt. Ob die erfüllt werden können, muss jetzt ein Gericht entscheiden. Das ist gut, damit Akteure im Gemeinderat aus dem Schussfeld genommen werden.

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