Speyer Fremden Hausrat versilbert
Mit mutmaßlicher Brandstiftung in einem Wohnhaus versuchte eine Speyerer Dienstmagd im Jahr 1838 von Diebstählen abzulenken, mit denen sie Teile des Hausrats ihrer „Herrschaft“ heimlich „versilbert“ hatte. Wenige Monate nach der Tat verurteilte sie das Schwurgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe.
Die junge Frau stammte aus Frankenthal und hatte im Haushalt eines „Privatiers“ in Speyer eine Stelle als Dienstmagd gefunden. Dessen Familie bewohnte das zweite Stockwerk eines Geschäftshauses, wo im Erdgeschoss verkauft wurde und sich die Familien des Besitzers und des Privatiers den Speicher teilten. Die 19-Jährige stellte sich gut an, wirkte zuverlässig. Schon bald hatte sie das Vertrauen der Familie gewonnen, die ihr unter anderem einen Schlüssel zu einem abschließbaren Wäscheschrank anvertraute, der sich im Hausflur befand und in dem wertvolle Leinentischdecken aufbewahrt wurden. Am 18. Februar 1838 sollte die Tochter des Privatiers ein sauberes Tischtuch aus dem Schrank im Flur holen, doch alles Weißzeug war weg. Man beschloss, der Sache am folgenden Tag nachzugehen. Spät am Abend des gleichen Tages bemerkten ein gegenüber wohnender Weinwirt und dessen Frau große Helligkeit auf dem Speicher des Geschäftshauses. Der Mann befürchtete ein Feuer, warnte den Besitzer und ging mit der Dienstmagd, die noch ihre vollständige Arbeitskleidung trug, auf den Speicher. In der dortigen Waschkammer brannte es wirklich. Zusammen mit weiteren Nachbarn wurde das Feuer schnell gelöscht, ohne dass es sich ausbreitete. Untersuchungen ergaben, dass es von einer Holztruhe ausgegangen sein musste: Diese war von innen nach außen durchgebrannt. Bei einer weiteren Begehung des Speichers behauptete die später angeklagte Magd, dass dort viel zum Trocknen aufgehängtes „Getüch“ verbrannt sei. Auffallend dabei war, dass es sich dabei gerade um die Stücke handelte, die man im Haushalt ihres Arbeitgebers vermisste, so dass der Verdacht des Diebstahls auf sie fiel. Eine Vernehmung und eine Durchsuchung ihrer Habe führten allerdings zu keinem belastenden Ergebnis. Kurz darauf wurde bekannt, dass die 19-Jährige nach München gereist war, während in Speyer weitere Ermittlungen gegen sie angestellt wurden. Sie sollte einer Speyerer Gebrauchtwarenhändlerin bedeutende Mengen an Tüchern zum Verkauf in ihrem Namen übergeben haben. Die Dame des Privatier-Haushalts identifizierte diese kurz darauf als zu ihrem Hausstand gehörig. Die Behörden in Bayern und deren pfälzischer Rheinprovinz starteten eine Zusammenarbeit, so dass die verdächtige Magd in München verhaftet werden und in die Pfalz überführt werden konnte. Sie leugnete zwar den Diebstahl nicht mehr, distanzierte sich aber von dem Vorwurf, das Feuer auf dem Speicher gelegt zu haben. Als der Fall im August 1838 vor dem Assisengericht der Pfalz in Zweibrücken verhandelt wurde, lautete die Anklage dennoch auf Brandstiftung. Die Frau sollte zur Vertuschung einer von ihr begangenen Straftat das Leben der gesamten Bewohner des Hauses riskiert haben. Für den Diebstahl einer größeren Anzahl wertvoller Leinen- und Tischtücher wurde sie von den Geschworenen als schuldig erklärt. Die Brandstiftung konnte man ihr nicht schlüssig nachweisen. Sie wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.