Speyer
Erdöl-Projekt Otterstadt: Landesamt meldet sich zu Fristverlängerung zu Wort
Nachdem es am Freitag von der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen hieß, dass es keine Fristverlängerung für die Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan für das Erdöl-Projekt bei Otterstadt gibt, hat sich am Montag das zuständige Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) nach einer RHEINPFALZ-Anfrage zu Wort gemeldet.
Die Verbandsgemeinde ist als Planungsbehörde für die Ortsgemeinde vom LGB am 23. August um eine Stellungnahme für den für das Erdöl-Projekt erforderlichen Hauptbetriebsplan gebeten worden. Als Frist für die Abgabe der Stellungnahme wurde der 20. Oktober festgesetzt. Die Verbandsgemeinde hat um eine Verlängerung der Frist bis zum 31. Dezember gebeten, weil die politischen Gremien in der Verbandsgemeinde teilweise gerade erst zum ersten Mal zusammengekommen sind, und es einen neuen Verbandsbürgermeister sowie eine neue Waldseer Ortsbürgermeisterin gibt. Alle müssten sich erst einmal mit dem etwa dreihundert Seiten umfassenden Hauptbetriebsplan beschäftigen, bevor sie eine Stellungnahme abgeben könnten, war die Argumentation von Detlef Schneider, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung.
Am Freitag sagte er im RHEINPFALZ-Gespräch, dass es keine Fristverlängerung geben werde und beraumte eine gemeinsame Sondersitzung des Verbandsgemeinderats sowie der Otterstadter und Waldseer Ortsgemeinderäte mit den jeweiligen Umweltausschüssen für 17. Oktober an.
„Recht auf Entscheidung“
Am Montag beantwortete das LGB eine RHEINPFALZ-Anfrage vom Freitagmittag. Darin teilte Holsten Hübner, Abteilungsleiter Bergbau, mit, dass Verwaltungsverfahren „einfach, zweckgemäß und zügig“ durchzuführen seien. Eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme von sechs Wochen sei üblich. Im Einzelfall könne eine kurzfristige Verlängerung aus triftigen Gründen gewährt werden. „Die von der Verbandsgemeinde ersuchte Verlängerung um mehrere Monate widerspricht aber dem Grundsatz der Zügigkeit der Durchführung des Verwaltungsverfahrens“, sagte Hübner. Er erklärte das damit, dass auch der Antragssteller – in diesem Fall das Erdöl-Konsortium – ein Recht auf eine Entscheidung über den Hauptbetriebsplan habe. Insoweit könne das LGB nicht ohne Weiteres das Verfahren verlängern, sagte Hübner. Der Verbandsgemeinde sei aber empfohlen worden, das Einverständnis für eine verzögerte Stellungnahme beim Konsortium einzuholen.
Das hat Büroleiter Detlef Schneider nach seinen Angaben auch getan. Sandra Arndt, Pressesprecherin der am Erdöl-Konsortium beteiligten Firma Neptune Energy, betonte gegenüber der RHEINPFALZ, dass das LGB allein über eine Fristverlängerung entscheide und das Konsortium auch nicht von der Behörde dazu gefragt worden sei. Holsten Hübner vom LGB machte deutlich, dass es nicht Aufgabe des Landesamts sei, nach einer Fristverlängerung zu fragen. Wenn das Konsortium mit der Fristverlängerung einverstanden sei, müsse es das dem LGB am besten schriftlich mitteilen, sagte er.
Kommentar: Schwarzer Peter
Die Entscheidung zu treffen, ob der Verbandsgemeinde Rheinauen sowie den Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee nun eine Fristverlängerung für die Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan gewährt wird, ist heikel. Das Landesamt für Geologie und Bergbau, das über das Erdöl-Projekt entscheidet, sagt, dass das Konsortium ein Mitspracherecht hätte. Das Konsortium widerspricht und sagt, dass das LGB allein über die Fristverlängerung entscheide. Hier wird versucht, sich gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben, denn das Projekt stößt in der Verbandsgemeinde auf Widerstand.