Speyer Energiepreisbremse: Verzögerung bei Stadtwerken

Hohe Gaspreise: Die Bürger sollen entlastet werden.
Hohe Gaspreise: Die Bürger sollen entlastet werden.

„Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.“ Mit diesen Worten informiert die Bundesregierung über die Energiepreisbremsen, die die Bürger entlasten sollen. Die Umsetzung ist an die Versorgungsunternehmen delegiert – und die Stadtwerke Speyer (SWS) als größter Versorger vor Ort kündigen nun eine Verzögerung an.

„Am Freitag haben wir erfahren, dass es zu Verspätungen bei der Auslieferung der Software kommen wird, was zur Folge hat, dass die exakten Entlastungshöhen erstmals zum 1. April verrechnet werden können. Mit einer Verzögerung über den 1. April hinaus ist im Moment nicht zu rechnen“, wird SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring in einer Mitteilung des Unternehmens zitiert. „Niemandem geht Geld verloren.“ Um von der Entlastung zu profitieren, müssten Haushalte und Betriebe nichts tun. Zum 1. April würden auch die Verbräuche der Monate Januar, Februar und März 2023 berücksichtigt. Danach erfolge die Entlastung monatlich beim Abschlag des jeweiligen Haushalts.

Im Dezember 2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme verabschiedet. Hintergrund waren die starken Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Die Vorbereitungen liefen auf Hochtouren, betonen die SWS. Ihr Geschäftsführer: „Wir arbeiten seit Monaten gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister an einer fristgerechten Umsetzung.“

Knappe Frist

Die Umsetzungsfrist sei jedoch sehr knapp. Bei der Anpassung des Abrechnungssystems sei der Versorger auf einen IT-Dienstleister angewiesen. „Zahlreiche Tarifkonstellationen und viele Ausnahmefälle sind zu beachten“, erklärt Bühring den Anpassungsbedarf.

Im Tarifgebiet der SWS lägen alle Kunden, die einen Erdgas-Sondervertrag abgeschlossen haben, und die meisten Strom-Sonderverträge unterhalb der Preisbremsen. Die anderen Haushalte und Gewerbebetriebe erhalten laut SWS-Ankündigung im März Post mit Erläuterungen und individuellen Berechnungen. Die Bremse soll bis zum Jahresende 2023 gelten und kann von der Bundesregierung noch um weitere vier Monate bis 30. April 2024 verlängert werden.

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