Speyer Binsfeld: Stadt fordert Rückbauten am Sonnensee

Steg an einem See: Genehmigung erforderlich.
Steg an einem See: Genehmigung erforderlich.

Am Mittwoch hat die Stadtverwaltung Speyer Briefe an Anlieger des Sonnensees im Naherholungsgebiet Binsfeld verschickt. Die Ufer seien zum Teil in beträchtlichem Maße verbaut und ein Großteil der Anlagen unrechtmäßig errichtet. Dabei geht es um sogenannte Ausbauten in 26 Fällen und um Gewässeranlagen in 15 Fällen, wie Torsten Wirth von der Umweltabteilung der Stadtverwaltung mitteilte. Beispiele für Ausbauten sind Uferbefestigungen wie Stein- oder Betontreppen sowie Steinaufschüttungen.

Als Anlagen an einem Gewässer gelten Aufschüttungen mit Erdreich, Abgrabungen, Zäune, Rohrleitungen, Mauern und Stege. Eingriffe am Ufer verschlechterten die Selbstreinigungskraft des Sonnensees erheblich, betonte Wirth. Der Natur müsse Lebensraum zurückgegeben werden. „Es handelt sich hier um das älteste Gewässer im Binsfeld. Zudem schreitet der Klimawandel voran“, begründete er die bevorstehenden Gespräche mit den betroffenen Grundstücksbesitzern, um Lösungen für die ungenehmigten Bauten im Sinne einer Verbesserung des ökologischen Zustands des Sees zu finden.

Nachgenehmigung für kleinere Anlagen möglich

Konkret fordere die Stadt den „Rückbau aller Gewässerausbauten in angemessener Frist“, informierte Wirth. Bei kleineren Anlagen am Sonnensee sei eine Nachgenehmigung möglich, insofern diese „wasserrechtlich vertretbar“ sei. Für solche Anlagen sei „lediglich eine einfache wasserrechtliche Erlaubnis nötig“, fügte er hinzu. Sogenannte Gewässerausbauten hingegen erforderten vor der Errichtung ein Planfeststellungsverfahren und eine Plangenehmigung mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit sowie einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

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