Speyer Behörde: Keine Alternative
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat das Zielabweichungsverfahren zur geplanten Bohrplatzeinrichtung und Probebohrung in Schwegenheim positiv entschieden. Das sagte Behördensprecherin Nora Schweikert gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage. „Die Abweichungen für das ,Vorranggebiet Landwirtschaft’ und ,Regionaler Grünzug’ werden zugelassen“, erklärte Schweikert. Der Bescheid sei am 1. Juli erlassen worden.
Wie gestern berichtet, hat die GDF Suez E & P zwischen Schwegenheim und Harthausen ein Feld gekauft, um darauf einen Bohrplatz zu errichten und eine Probebohrung für Erdöl vorzunehmen. Aus Sicht der Genehmigungsbehörde gebe es keinen realistischen Alternativstandort in der Umgebung für eine Erdölbohrung, erläuterte SGD-Sprecherin Schweikert. Es handele sich bei dem betreffenden Gebiet um ein „Vorranggebiet Landwirtschaft“ und um einen „Regionalen Grünzug“. SGD-Sprecherin Schweikert sagt: „Das Vorranggebiet Landwirtschaft ist sehr groß, die Firma hat auch alternative Standorte in der Umgebung geprüft.“ Aber auch die anderen Standorte hätten sich im Vorranggebiet Landwirtschaft befunden. Die Behördensprecherin wies außerdem darauf hin, dass es einen neuen Regionalplan gebe, in dem festgeschrieben sei, dass „die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für technische Infrastruktur, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur im Außenbereich realisiert werden können, ausnahmsweise möglich“ sei. Bei einer Erdölprobebohrung treffe das ja zu: Diese könne man nur im Außenbereich, also nicht mitten im Ort, machen. Wie gestern berichtet, hat die BUND-Kreisgruppe Südpfalz in dem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben. Allerdings bringt diese Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt nichts: Sie ist laut BUND-Sprecher Ulrich Mohr erst vor wenigen Tagen eingereicht worden. Das heißt: Zum einen hatte die SGD Süd zu diesem Zeitpunkt das Zielabweichungsverfahren schon positiv entschieden. Und zum anderen waren in das Verfahren nach Angaben der SGD-Sprecherin „nur“ der Verband Region Rhein-Neckar, die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und die Obere Naturschutzbehörde bei der SGD Süd involviert. Auf Nachfrage sagte BUND-Mann Ulrich Mohr gestern, dass der BUND seine Meinung zum Zielabweichungsverfahren abgegeben habe, die ja immer noch gelte. Der BUND habe nicht gewusst, dass das Zielabweichungsverfahren bereits positiv entschieden sei. Die Meinung des BUND – der unter anderem darauf verweist, dass das Vorhaben angesichts der auf dem G 7-Gipfel in Elmau vereinbarten „Decarbonisierungs“-Absichten nicht mehr zeitgemäß sei – ändere sich trotzdem nicht. Wie berichtet, ist die positive Entscheidung eines Zielabweichungsverfahrens die Voraussetzung dafür, dass das Landesamt für Geologie und Bergbau, das in einem so genannten Hauptbetriebsplanverfahren entscheidet, den nächsten Schritt machen kann. Das Landesamt muss zudem auch die Einrichtung eines Bohrplatzes und die Bohrung selbst genehmigen. Nach Angaben der Mainzer Behörde liegen noch keine weitergehenden Anträge der GDF Suez vor, es liefen aber Gespräche. (snr)