Speyer Autovermietung ist auf Bewährung
Die Urkundenfälschung in der Zulassungsstelle in der Hindenburgstraße ist aufgearbeitet. Die städtische Mitarbeiterin ist versetzt worden und hat eine Abmahnung erhalten. Das Unternehmen, das die Papiere abändern ließ, darf nur unter Auflagen fortgeführt werden.
Die Stadt hat ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen eine Fahrzeugvermietung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Unternehmen war Mitte 2014 aufgefallen, weil es Autos und Kleinbusse mit gefälschten Kraftfahrzeugpapieren in die Ukraine exportierte. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die Stadt auf die Urkundenfälschung aufmerksam gemacht. Wie berichtet, änderte eine Mitarbeiterin der Zulassungsstelle auf Wunsch des Geschäftsführers der Autovermietung das Baujahr der Fahrzeuge in den Papieren. Da an den Grenzen für Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind, zum Teil höhere Einfuhrzölle anfallen, wurden die Autos von der Frau „verjüngt“. Die Urkundenfälschung flog auf, weil ein Auto wieder nach Deutschland zurückimportiert wurde. Dabei merkte eine Behörde im Raum Trier, dass beim Kraftfahrt-Bundesamt für das Fahrzeug ein anderes Baujahr hinterlegt war. Gegen den Verantwortlichen der Autovermietung und die städtische Mitarbeiterin erließ die Staatsanwaltschaft Strafbefehle „in beträchtlicher Höhe“, wie es aus Behördenkreisen heißt. Die Beschuldigten akzeptieren die Geldstrafen. Die Frau wurde von der Stadt in eine andere Abteilung versetzt. Dort übernimmt sie keine hoheitlichen Aufgaben mehr. Da sie keine Beamtin ist, war kein Disziplinarverfahren möglich. Sie hatte eine Abmahnung erhalten. Das bedeutet, dass bei einer weiteren Verfehlung eine Kündigung leicht durchzusetzen wäre. Bei den Nachforschungen stellte das Ordnungsamt zudem fest, dass der Betrieb Lastwagen und Kleintransporter aus seinem Fuhrpark ohne Versicherungsschutz vermietete. Der zuständige Dezernent Georg Krist (FWG) leitete ein Gewerbeuntersagungsverfahren ein. Die Stadt hat nun ein sogenanntes Anhörungsgespräch mit dem Geschäftsführer des Unternehmens und seiner Rechtsanwältin geführt. „Wir haben dabei deutlich gemacht, dass der Betrieb bei einer weiteren Verfehlung, egal welcher Art, stillgelegt wird“, erklärte Georg Krist. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und die Verhältnismäßigkeit gewahrt. „Die Stilllegung wäre einem Berufsverbot gleichgekommen und hätte auch den Verlust von Arbeitsplätzen nach sich gezogen“, sagte Krist. Da es bundesweit durch unterschiedliche Täter mehrere Fälle dieser Urkundenfälschung gab, hat das Kraftfahrt-Bundesamt mittlerweile im Computersystem die Änderungsfunktion gesperrt. „Die Zulassungsstellen können das Baujahr künftig nicht mehr ändern“, so Krist. (wkr)