Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Anklage wegen 52 Straftaten: Schwere Kritik an Betreuer

Pfalzklinikum in Klingenmünster: Der angeklagte Speyerer hatte dort mehrere Aufenthalte.
Pfalzklinikum in Klingenmünster: Der angeklagte Speyerer hatte dort mehrere Aufenthalte.

Im Prozess gegen einen 53-jährigen Speyerer, der von 2021 bis 2025 in Speyer und Dudenhofen 52 Straftaten verübt haben soll, gab es Kritik an dessen gesetzlichen Betreuer.

Der 53-jährige Speyerer, der sich seit mehreren Wochen am Landgericht Frankenthal verantworten muss, soll laut Anklage vor allem für Bedrohungen, Beleidigungen und Körperverletzungen verantwortlich sein. Am jüngsten Verhandlungstag sagte ein psychiatrischer Sachverständiger, dass der Mann seit seiner Pubertät an einer chronischen paranoiden halluzinatorischen Schizophrenie erkrankt sei.

Kritik äußerten mehrere Verfahrensbeteiligte am gesetzlichen Betreuer des Beschuldigten. Der 70-Jährige berichtete, dass er 2009 vom Betreuungsrichter des Amtsgerichts Speyer beauftragt worden sei. Der Speyerer sei immer am Monatsanfang zu ihm in einen Nachbarort gekommen, um seine Erwerbsunfähigkeitsrente und seine Grundsicherung abzuholen, dann habe man noch kurz geredet. Das seien in den vergangenen 16 Jahren weitgehend die einzigen Kontakte gewesen. Manchmal sei er vom Pfalzklinikum informiert worden, dass der Speyerer von der Polizei eingeliefert worden sei.

Auf Fragen der Vorsitzenden Richterin Sonja Steingart, von Richter Florian Ammerich-Dahlem, Rechtsanwältin Katja Kosian sowie des Psychiaters antwortete der 70-Jährige, er habe nicht gewusst, dass der Speyerer psychisch krank sei. Er wisse auch nicht, ob der Mann in ärztlicher Behandlung sei und Medikamente nehme. Er wisse nur, dass sein Schützling Drogen und Alkohol konsumiere. Zum Lebenslauf und der familiären Situation seines Schützlings konnte der Betreuer kaum etwas sagen.

Betreuer „überfordert“

„Ich werde langsam wütend, das kann nicht wahr sein, es ist doch ihre Aufgabe, sich zu kümmern“, sagte Steingart, die sich nur mühsam beherrschte. Der 53-Jährige lebt seit einigen Jahren in einer Notunterkunft. „Nein“, antwortete der Betreuer auf Fragen von Ammerich-Dahlem, ob er sich darum bemüht habe, dass der Mann in eine Einrichtung für psychisch Kranke kommt. „Er muss wieder in die Notunterkunft“, sagte der Betreuer auf die Frage, wie es weitergehen soll. Der Angeklagte ist seit knapp acht Monaten im Pfalzklinikum.

Der 70-Jährige betreut nach eigenen Angaben 150 Menschen. Es ist Aufgabe des Betreuungsrichters, regelmäßig zu überprüfen, ob die Betreuung funktioniert. Der Psychiater empfahl dem 70-Jährigen vor Gericht, die Betreuung abzugeben, er sei damit überfordert.

Befragt wurde auch eine Ärztin des Pfalzklinikums. Sie berichtete, dass der Speyerer ein unproblematischer Patient sei. Er sei sehr zurückgezogen und antriebslos, was wohl durch die Medikamente verursacht worden sei, die der Mann nehmen müsse. Dieser habe ihr erzählt, dass er in der Notunterkunft sehr gelitten habe, so die Ärztin. Er habe sich manchmal ins Pfalzklinikum einweisen lassen, um für einige Zeit aus der Unterkunft zu kommen.

Kirchendiener gegen Brille geschlagen

Wenn der Mann wieder in die Notunterkunft müsse, beginne der gleiche Kreislauf wie bisher: Alkohol, Drogen, keine ausreichende Einnahme von Medikamenten, psychische Auffälligkeiten, kleinere Straftaten, Pfalzklinikum. Wenn er in ein anderes Umfeld käme, professionelle Unterstützung erhielte und darauf geachtet würde, dass er seine Medikamente nehme, „könnte er stabil bleiben“, sagte die Ärztin.

Richter Ammerich-Dahlem hat die bisher zahlreichen Zeugen im Verfahren immer wieder gefragt, ob der Speyerer körperlich aggressiv gewesen sei. Das ist wichtig, weil eine Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Beleidigungen, Bedrohungen, kleinere Diebstähle und Sachbeschädigungen, wie sie dem Speyerer überwiegend vorgeworfen werden, reichten dafür nicht aus.

Nun hatte Ammerich-Dahlem erstmals Erfolg. Ein 70-Jähriger, der Kirchendienst in der Gedächtniskirche macht, berichtete, dass der 53-Jährige ihn 2022 gegen die Brille geschlagen habe, nachdem er ihn aufgefordert habe, wegen der damaligen Pandemie eine Maske in der Kirche zu tragen. Die Brille sei leicht verbogen gewesen. Außerdem habe ihn der Mann in Bezug auf die Missbrauchsfälle in den christlichen Kirchen beleidigt.

Psychiater zu pauschal

Nicht nur der Betreuer, auch der psychiatrische Sachverständige hinterließ keinen allzu guten Eindruck. Eine Aufgabe des Gutachters ist es, zu beurteilen, ob der Beschuldigte bei der Begehung von Straftaten aufgrund seiner Erkrankung ganz oder teilweise schuldunfähig war. Der Psychiater sagte pauschal, dass das bei allen Straftaten der Fall gewesen sei. Das Gericht braucht für sein Urteil hingegen für jedes Delikt eine Bewertung. Mühsam ging die Kammer mit dem Psychiater alle Delikte durch. Dabei sagte der Sachverständige bei einigen Fällen, von denen wisse er nichts, obwohl sie im Lauf des Prozesses behandelt worden waren.

Nach Angaben des Sachverständigen hat der Speyerer die „klassischen Symptome“ einer paranoiden, halluzinatorischen Schizophrenie. Diese sei inzwischen chronisch. Im Pfalzklinikum bekomme der Speyerer ein Medikament, das für ihn nicht geeignet sei, so der Gutachter. Der Prozess wird am Dienstag, 14. April, 9.30 Uhr, fortgesetzt.

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