Speyer Über zwei Jahre Haft für Drogenabhängigen
Zehn Straftaten listete Staatsanwalt Kai Ankenbrand am Mittwoch in einem Verfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Speyer in der Anklage gegen einen 40-Jährigen auf. Verurteilt wurde der Mann wegen drei Taten, die anderen Anklagepunkte wurden vorläufig eingestellt. Zwei Jahre und acht Monate Haft wegen Besitzes von Betäubungsmitteln, Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Diebstahl in einem besonders schweren Fall lautete das Urteil.
Dieses Urteil ist das Ergebnis eines sogenannten Rechtsgesprächs zwischen Ankenbrand, Rechtsanwalt Tobias Hahn und dem Gericht. In fast allen Punkten der Anklage ging es um den Besitz von Heroin und um Geschäfte, beziehungsweise geplante Geschäfte mit der Droge. So wurden laut Anklage am 31. Juli 2014 von der Polizei im Zimmer des 40-Jährigen der damals in Köln lebte, rund 29 Gramm Heroin gefunden. Am 9. Oktober 2014 hatte der 40-Jährige bei einer Kontrolle durch die Polizei in Speyer 0,2 Gramm Heroin dabei. Sein Mandant werde zu den Vorwürfen nichts sagen, teilte Hahn zu Beginn der Verhandlung mit. Dann müsse sie die Polizisten, die das Heroin jeweils gefunden haben, als Zeugen laden und werde das Verfahren erst einmal aussetzen, so die Vorsitzende Richterin Sascha Umealo-Wells. Im Zeitraum bis zu einem erneuten Verhandlungstermin werde sie ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, um zu prüfen, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden kann. Der 40-Jährige, der 21 Vorstrafen hat, ist nach eigenen Angaben seit rund 20 Jahren drogenabhängig, vor allem von Heroin. Nach dieser Ankündigung von Umealo-Wells bat Hahn um ein sogenanntes Rechtsgespräch. In dem einigten sich die Juristen und die Schöffen sieben Punkte der Anklage vorläufig einzustellen, da die sich letztendlich nicht auf die Höhe des Urteils auswirken würden. Außerdem einigten sie sich darauf, dass der 40-Jährige höchstens zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wird. Das alles unter der Voraussetzung, dass der Angeklagte die drei Taten, um die es noch ging, gesteht. Mit den Worten „es stimmt“, bestätigte der 40-Jährige, dass er am 31. Juli 2014 in seinem Zimmer in Köln 29 Gramm Heroin hatte. Er habe das Heroin aber nicht verkaufen wollen, wie ihm Ankenbrand in der Anklage vorwarf, es sei vielmehr für seinen Eigenkonsum gewesen. Das glaubten weder Umealo-Wells noch Ankenbrand. „Das Zeug würde ja schlecht, bevor sie es aufgebraucht hätten“, so Umealo-Wells. Die Vorsitzende Richterin und Staatsanwalt Ankenbrand verwiesen darauf, dass in dem Zimmer des Hartz-IV-Empfängers 700 Euro gefunden wurden. Man könne davon ausgehen, dass es ursprünglich mehr Heroin gewesen war und das Geld der Erlös aus dem Verkauf eines Teils der Droge ist. Schließlich bestritt der 40-Jährige zumindest nicht mehr, dass er die 29 Gramm Heroin verkaufen wollte. Den Besitz von 0,2 Gramm Heroin am 9. Oktober 2014 in Speyer gab er zu. „Ich denke schon, dass wir das gemacht haben“, so der 40-Jährige zum dritten übrig gebliebenen Punkt der Anklage. Laut Ankenbrand hat der Angeklagte am 11. Oktober 2014 mit einem Komplizen in einem Baumarkt in Mannheim Kabel und ähnliches im Wert von knapp 870 Euro gestohlen und wurde dabei von einem Detektiv erwischt. Er könne sich nicht genau erinnern, weil er unter Drogen gestanden habe, so der 40-Jährige. (ann)