Speyer Wirbel um Grundstückskauf

Will die Ortsgemeinde von der Kirchengemeinde kaufen: das Gelände mit dem Pfarrheim in der Johann-Walter-Straße in Dudenhofen.
Will die Ortsgemeinde von der Kirchengemeinde kaufen: das Gelände mit dem Pfarrheim in der Johann-Walter-Straße in Dudenhofen.

«Dudenhofen.»Das 1800 Quadratmeter große, an der Johann-Walter-Straße gelegene Grundstück mit der Kita St. Kunigunde und dem Pfarrheim St. Heinrich soll rund eine dreiviertel Million Euro kosten. Das Pfarrheim soll nach RHEINPFALZ-Informationen abgerissen werden. Auf dem Gelände soll ein weiterer Kindergarten oder ein Anbau an die bestehende Kita entstehen. Ortsbürgermeister Peter Eberhard (CDU) bestätigte den Kauf eines Grundstücks – ohne zu sagen, um welches es sich handelt – und begründete gegenüber der RHEINPFALZ den Erwerb mit „der Notwendigkeit zusätzlicher Kita-Kapazitäten“. Laut aktueller Bedarfsplanung benötige die Gemeinde ab 2020 etwa 30 weitere Kita-Plätze, bedingt auch durch die Aufnahme Einjähriger. Zudem sehe das neue Kita-Gesetz das Recht auf sieben Stunden Kita-Betreuung plus Mittagessen vor. Vor dem nicht-öffentlichen Sitzungsteil hatte Jürgen Creutzmann (FDP) seine Kauf-Bedenken bekundet und die Absetzung des Tagesordnungspunkts beantragt: „Mit großer Überraschung haben wir festgestellt, dass drei Tage vor der Kommunalwahl der Ortsgemeinderat Ausgaben von fast einer dreiviertel Million Euro beschließen soll und damit dem am Sonntag gewählten Rat gleichzeitig Schulden in der gleichen Höhe hinterlassen will, wobei die Folgekosten aus dem Grundstückserwerb in dieser Summe noch nicht einmal eingerechnet sind.“ Die Eile sei unnötig wie ein Kropf. Sie sei nur mit der Angst der CDU zu erklären, ihre absolute Mehrheit zu verlieren und „nicht mehr allein über den Kaufpreis bestimmen zu können“, behauptete Creutzmann. Er sah die von CDU und Ortsbürgermeister Eberhard in vergangenen nicht-öffentlichen Sitzungen vorgebrachten sachlichen Voraussetzungen für den Kauf zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Vielmehr seien vorab noch offene Fragen zu klären. Der FDP-Politiker möchte zum Beispiel wissen, was die Kommunalaufsicht zu der Entscheidung sagt, nachdem sie der Gemeinde den Kauf eines Grundstücks vor kurzer Zeit untersagt habe. Außerdem stellte Creutzmann die Frage in den Raum, ob bei einem bebauten Gelände der Bodenrichtwert als Kaufpreisgrundlage herangezogen werden könne. Außerdem sei die Höhe der Folgekosten unklar. Weiter forderte er eine Haftungserklärung des Verkäufers für eventuelle Kontaminationen sowie die Vorlage des Kaufvertrages. Letztlich fehle die Rechtsgrundlage, da in dem von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushalt für den Kauf kein Geld ausgewiesen sei, sagte Creutzmann. Seine Abschlussfrage lautete: „Kann mir dann mal jemand sagen, warum drei Tage vor der anstehenden Kommunalwahl einem Grundstückskauf in dieser Größenordnung durch den Ortsgemeinderat zugestimmt werden soll?“ Die Antwort von Ortsbürgermeister Eberhard in der Ratssitzung: „Sie wissen, Herr Creutzmann, dass wir über Grundstückskäufe nicht öffentlich diskutieren und entscheiden dürfen.“ Für Creutzmanns Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunkts hätte es einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedurft. Acht Ratsmitglieder stimmten für den Antrag, acht dagegen. Dem zweiten FDP-Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre für das Pfarrheim-Gelände zog Creutzmann zurück. Gestern bat er die Kommunalaufsicht, „den Beschluss des Ortsgemeinderats zum Erwerb eines Grundstückes“ aufzuheben. Er begründete dies damit, dass der Kauf im Haushalt nicht gedeckt sei und damit die Rechtsgrundlage fehle. Auf Anfrage erklärte Ortsbürgermeister Eberhard gestern, dass der Rat und der Ausschuss seit Oktober bereits sieben Mal über das Thema im nicht-öffentlichen Teil beraten hätten. In der letzten Ausschusssitzung habe eine Mehrheit dem Rat den Kauf empfohlen. Dass das Thema dann bei der nächsten Ratssitzung auf die Tagesordnung komme, findet Eberhard legitim. Laut dem Sitzungsprotokoll der letzten Ausschusssitzung war es am Donnerstagabend eine außerordentliche Ratssitzung, die einberufen worden war.

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