Speyer Technik und Mitarbeiter helfen zum Ziel

Selbsttest am Finanzamt: Geschäftsstellenleiter Florian Weilacher auf dem barrierefreien Zugang direkt neben einem Behindertenpa
Selbsttest am Finanzamt: Geschäftsstellenleiter Florian Weilacher auf dem barrierefreien Zugang direkt neben einem Behindertenparkplatz im Innenhof seiner Behörde.

Gut aufgestellt im Hinblick auf Barrierefreiheit sind Gebäude von Landesbehörden in der Stadt, die vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) mit Sitz in Mainz verwaltet werden. An wenigen Stellen kommen auf Menschen mit Beeinträchtigungen beim Geh- und Seh-Vermögen aber weitere Wege und ein erhöhter Gesprächsbedarf mit Mitarbeitern zu.

Barrierefrei ist der Zugang zur Polizeiinspektion in der Maximilianstraße 6. Allerdings nicht von der „Hauptstraße“ aus: Dort gilt es auf dem Weg ins Gebäudeinnere zweimal drei Stufen im Abstand von sieben, acht Metern zu nehmen. Stufenlos ist vielmehr der Eingang im Innenhof. Wer dort klingelt und an der Sprechanlage sein Anliegen vorbringt, erhält an einer Metalltür Einlass und wird – wie jeder Besucher – zur zuständigen Stelle im Haus begleitet. Lobenswert: Im Eingangsbereich gibt es eine behindertengerechte Toilette und die oberen Stockwerke sind mit einem Fahrstuhl erreichbar. Nicht ideal: Der Behindertenparkplatz im Innenhof ist teilweise von Zweirädern belegt. Dafür darf man sein Auto zwar vor dem Haus auf der „Maxi“ parken – die Polizei stellt für den Fall einen Berechtigungsschein aus. Doch der Weg ins Gebäude über den Hof ist erheblich länger. Wie bei der Polizei sind auch beim Finanzamt in der Johannesstraße 9 bis 12 alle Besucher aus Sicherheitsgründen stets in Begleitung eines Mitarbeiters im Haus unterwegs. Bei den Steuerexperten gilt es außerdem, sich telefonisch oder am Empfang einen Termin geben zu lassen. Der Zugang ist über eine Rampe im Innenhof auch mit Rollstuhl oder Rollator gut möglich. Ein Behindertenparkplatz befindet sich direkt davor. Im Empfangsbereich gibt es eine behindertengerechte Toilette. Ein Fahrstuhl erschließt die oberen Stockwerke. Beim Amtsgericht in der Wormser Straße 41 ist im Sommer ein neuer Schrägaufzug am Hauptgebäude für circa 25.000 Euro installiert worden; der Vorgänger war defekt (wir berichteten). Nach Auskunft eines Wachtmeisters bedient er oder ein Kollege den Aufzug, nachdem ein Besucher die Klingel gedrückt hat. Im Erdgeschoss gibt es auch eine Behindertentoilette, im Innenhof sind drei Behindertenparkplätze vorhanden. Termine mit Mitarbeitern im nicht barrierefreien Nebengebäude werden ins Hauptgebäude verlegt, wie einer der Wachtmeister informiert. Auch beim Sozialgericht in der Schubertstraße 2 sind die Wachtmeister für den „Aufzug“ an der Treppe zum Eingang zuständig. Die sogenannte Hubplattform ist zudem mit einem „Euroschlüssel“ von gehbehinderten Menschen selbst bedienbar („Zur Sache“). Ein Aufzug im Inneren führt zu den Stockwerken. Eine behindertengerechte Toilette gibt es im Erdgeschoss, ein ebensolcher Stellplatz liegt direkt an der Plattform. Im Landesbibliothekszentrum (LBZ) in der Otto-Mayer-Straße 9 gibt es im Inneren eine flache Rampe, die den Zugang zu den weiteren Gebäudeteilen ermöglicht – inklusive Aufzug und behindertengerechter Toiletten im Erdgeschoss sowie im zweiten Stockwerk. Behindertenstellflächen gibt es hinter dem Haus. Was dort ebenso wie im Sozialgericht fehlt: Blindenschrift an den Aufzugtasten. Zumal in beiden Häusern die Besucher meist ohne Begleitung von Amts wegen unterwegs sind. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Eichendorffstraße hat zwei Stellplätze für Gehbehinderte am Eingang ebenso vorzuweisen wie einen ebenerdigen Zugang ins Hauptgebäude mit breiten und sich automatisch öffnenden Türen, barrierefreien Toiletten und Aufzügen mit Info in Blindenschrift. Die DRV Rheinland-Pfalz ist selbstverwaltend, also keine klassische Landesbehörde. Wir haben sie wegen der hohen Anzahl an Besuchern aus der Region dennoch berücksichtigt. Dieses Kriterium war für die Aufnahme der hier angesiedelten Landesbehörden maßgeblich. Nach Auskunft einer Sprecherin des LBB sind derzeit keine Baumaßnahmen oder Umzüge bei Landesbehörden in der Stadt geplant. Wie es weiter heißt, werde bei jeder Sanierung und jedem Neubau Artikel 64 der Landesverfassung berücksichtigt: „Das Land, die Gemeinden und die Gemeindeverbände schützen behinderte Menschen vor Benachteiligung und wirken auf ihre Integration und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hin.“ Die Serie Die RHEINPFALZ nimmt Gebäude und andere öffentliche Anlagen im Hinblick auf ihre Barrierefreiheit unter die Lupe. In jeder Folge geht es um eine andere Gruppe.

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