Speyer Speyer: Tochter von AfD-Politikerin scheitert nach Poetry Slam mit Unterlassungsklage

Die Richter in Koblenz lehnten die Beschwerde von Höchsts Tochter (unser Bild) ab.  Foto: Lenz
Die Richter in Koblenz lehnten die Beschwerde von Höchsts Tochter (unser Bild) ab.

Die Tochter der Speyerer AfD-Bundestagsabgeordneten Nicole Höchst ist mit einer Unterlassungsklage gegen die Speyerer Bürgermeisterin Monika Kabs (CDU) und die ehemalige Pressesprecherin der Stadt, Barbara Fresenius, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz gescheitert. Gegenstand der Klage waren Äußerungen von Kabs und Fresenius nach einem Auftritt der Jugendlichen bei einem vom Jugendstadtrat veranstalteten Poetry Slam im September.

Fremdenfeindliche Gedichte vorgetragen



Die damals 14-Jährige hatte bei dem Dichterwettbewerb fremdenfeindliche Gedichte vorgetragen. Monika Kabs hatte daraufhin auf RHEINPFALZ-Anfrage gesagt, der Poetry Slam sei als Plattform für eine öffentliche AfD-Provokation genutzt worden. Wegen dieser und Fresenius’ Äußerung, der Beitrag der Jugendlichen sei dem Kapitel „geistige Brandstifter schüren Ängste“ zuzuordnen, hatte Höchsts Tochter von der Stadt Speyer erfolglos eine Unterlassungserklärung verlangt. Danach war sie mit einem Eilantrag auf Unterlassung vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße gescheitert und hatte daraufhin Beschwerde in Koblenz eingelegt.

Aussagen als Werturteile gerechtfertigt



Die Richter am OVG werteten Kabs’ und Fresenius’ Aussagen als amtliche Äußerungen, die sie als Bedienstete der Stadt Speyer gemacht hätten. Dazu seien sie grundsätzlich befugt. Die Aussagen sind laut OVG zudem als Werturteile gerechtfertigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass ein fremdenfeindliches Gedicht, dass bei einer Veranstaltung vorgetragen wird, die sich ausdrücklich gegen Rassismus richtet, durchaus als Provokation bezeichnet werden dürfe.

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