Speyer Speyer: Flugplatz-Betreiber nimmt Tragschrauber an kurze Leine

Dürfen seit Monatsbeginn nicht mehr uneingeschränkt fliegen: Gyrocopter am Flugplatz Speyer.
Dürfen seit Monatsbeginn nicht mehr uneingeschränkt fliegen: Gyrocopter am Flugplatz Speyer.

Der Verkehrslandeplatz Speyer wird immer wieder wegen lärmender Fluggeräte kritisiert. Eine Hauptursache für die Klagen hat die Flugplatz Speyer/Ludwigshafen (FSL) GmbH jetzt, wenn auch nicht abgeschafft, so doch stark eingedämmt. Wie FSL-Geschäftsführer Roland Kern auf Anfrage mitteilt, gelten für Tragschrauber, auch Gyrocopter genannt, seit 1. Oktober neue Regeln bezüglich Flugbeschränkungen. „Wir haben beim Luftamt in Hahn beantragt, dass die Gyrocopter nicht mehr wie bisher in die Kategorie erhöhter Schallschutz, sondern in die Kategorie Lärmzeugnis eingeordnet werden können. Dieser Änderung unserer Benutzungsordnung hat das Luftamt zugestimmt“.

Einschränkungen werktags und an Wochenenden

Konkret bedeutet das, dass Tragschrauber werktags nur noch von 7 bis 13 und von 15 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen bloß von 9 bis 13 Uhr uneingeschränkt fliegen dürfen. Dagegen sind Platzrunden verboten und nur noch Überlandflüge von mehr als einer Stunde Dauer erlaubt werktags vor 7 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und nach 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen vor 9 Uhr und nach 13 Uhr. Vor 1. Oktober gab es für Gyrocopter werktags keinerlei Einschränkungen bezüglich der Anzahl von Starts und Landungen, an Wochenenden und Feiertagen galten solche bloß von 13 bis 15 Uhr (Platzrundenverbot).

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