Speyer Mit teurem Parfüm aus der Drogerie spaziert

Eine 22-jährige Frau war gestern am Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Speyer angeklagt, im Sommer 2016 als Mitglied einer Diebesbande jeweils im Drogeriemarkt Müller in Speyer und Ludwigshafen Parfümerie-Waren von erheblichem Wert gestohlen zu haben. Sie bekannte sich schuldig und wurde für die Taten zusammen zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die junge Frau, die vor ein paar Monaten geheiratet hat, wohnt inzwischen zusammen mit ihrem Mann wieder bei ihren Eltern im Ausland, wo sie aufgewachsen ist. Sie war für den Prozesstag auf eigene Kosten nach Speyer gereist, um reinen Tisch zu machen, wie sie sagte. Begleitet wurde sie von ihrer Verteidigerin, Rechtsanwältin Rodica Grimmer aus Lörrach. Wie die Frau erzählte, hatte sie mit 19 Jahren auf dem Gymnasium in Osteuropa ein so gutes Abitur gemacht, dass sie ein Stipendium bekam, um in Birmingham (England) Wirtschaft zu studieren. Das Problem: Das Stipendium habe zwar die Studiengebühren gedeckt, aber nicht den Lebensunterhalt. Trotzdem habe sie es probiert, sei nach Birmingham gereist und habe versucht, eine Arbeit zu finden, neben der sie studieren konnte. Sie scheiterte nach eigenem Bekunden und ging wieder nach Hause. Sie habe gekellnert und Kurse besucht, um sich zur Kosmetikerin ausbilden zu lassen. Dann wollte sie es „noch einmal versuchen“. Das Ausbildungsziel erreichte sie demnach, jedoch gab es nichts zu verdienen. Also habe sie das Angebot einer Freundin angenommen, zu ihr nach Köln zu kommen, bei ihr mietfrei zu wohnen und zu versuchen, eine Arbeit zu finden. So sei sie im Juni des Jahres 2016 nach Deutschland gekommen. Sie spreche zwar englisch, aber kein deutsch. Das habe nicht gereicht, um hier Arbeit zu finden. Als dann ihre Freundin die Wohnung in Köln auflösen wollte, habe sie panisch versucht, über Facebook Hilfe zu finden. So sei sie in Kontakt mit dem späteren Mittäter und über ihn mit einem weiteren Mädchen gekommen. Beide haben eigene Verfahren am Gericht. Sie hätten sich in Köln getroffen, und der Mann habe ihr seine Methode vorgestellt. Sie machte mit, wie sie vor Gericht sagte. Demnach gingen die beiden am 31. August 2016 zum Drogeriemarkt Müller in Speyer, legten Parfüms im Wert von 1257 Euro in ihren Einkaufskorb, stellten diesen in einer Ecke ab und verschwanden. Eine Stunde später sei sie mit einer präparierten Tasche zurückgekommen, habe die Waren eingeladen und das Geschäft verlassen. Als der Komplize krank geworden und heimgefahren sei, habe sie es sie im September 2016 mit einem Freund beim Drogeriemarkt Müller in Ludwigshafen mit der gleichen Methode nochmals probiert. Dort habe der Schaden 880 Euro betragen. Sie sei nach Hause gefahren, letztlich aber doch „aufgeflogen“. So wollte sie nicht weiter machen, sagte die Frau vor Gericht. Den ersten Diebstahl in Speyer wertete das Gericht als schweren Bandendiebstahl, den zweiten als „einfachen“ gewerbsmäßigen Bandendiebstahl. Es blieb mit dem Urteil einen Monat unter dem Antrag des Staatsanwalts.

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