Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Kritische Stellungnahme zu Plan für Erdöl-Suche bei Otterstadt

Ein Teil der Bohranlage bei Schwegenheim: Dort sucht das Konsortium derzeit nach Erdöl. Bei Otterstadt ist das auch geplant.
Ein Teil der Bohranlage bei Schwegenheim: Dort sucht das Konsortium derzeit nach Erdöl. Bei Otterstadt ist das auch geplant. Archivfoto: Lenz

Die Räte der Verbandsgemeinde Rheinauen, der Ortsgemeinde Otterstadt und der Ortsgemeinde Waldsee haben am Donnerstagabend in einer nicht öffentlichen Sitzung eine Stellungnahme beschlossen, in der Kritik an der geplanten Erdöl-Suche zwischen Otterstadt und Waldsee geübt wird.

Die Stellungnahme bezieht sich auf den für das Vorhaben notwendigen Hauptbetriebsplan des Erdöl-Konsortiums aus den Unternehmen Neptune Energy und Palatina Geocon. Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) hat die Verbandsgemeindeverwaltung im Beteiligungsverfahren um eine Stellungnahme gebeten. Das LGB entscheidet über die Genehmigung der Erdöl-Probebohrung.

Wie aus der gemeinsamen Presseerklärung der Bürgermeister Patrick Fassott (SPD, VG Rheinauen), Bernd Zimmermann (CDU, Otterstadt) und Claudia Klein (CDU, Waldsee) vom Dienstag hervorgeht, hat die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Rechtsanwaltskanzlei Baumann (Würzburg) sowie den Ortchefs Klein und Zimmermann die Stellungnahme erarbeitet. Otterstadt und Waldsee seien wegen der Nähe ihrer Wohnbebauung zur geplanten Bohrstelle gegenüber der Sandgrube an der Landesstraße 534 in besonderem Maße betroffen, heißt es in der Presseerklärung.

Kritik in Stellungnahme

Die Stellungnahme zu dem Hauptbetriebsplan setze sich kritisch mit Themen auseinander, die sowohl aus Sicht der Verwaltung wie auch weiter Teile der betroffenen Öffentlichkeit Sorgen bereiten. „Dies sind insbesondere eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie befürchtete mögliche gesundheitliche Gefährdungen durch die geplante Bohranlage“, teilen die Bürgermeister mit. Nach ihren Angaben haben sich die drei Räte einstimmig für die Stellungnahme ausgesprochen.

Das LGB hatte vor einem Jahr entschieden, dass für die geplante Erdöl-Suche bei Otterstadt keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Bei einer solchen umfangreichen Prüfung wird untersucht, welche Auswirkungen ein Vorhaben auf die Umwelt hat. Das Landesamt argumentierte damals, dass durch die Probebohrung „keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen“ zu erwarten seien, weil die Suche auf etwa drei Monate zeitlich begrenzt sei und keine Schutzgebiete tangiert würden. Es machte deutlich, dass derzeit nur über die Probebohrung entschieden werde und noch nicht über eine, bei einer erfolgreichen Suche mögliche Erdöl-Förderung. Eine solche müsste erneut vom LGB genehmigt werden.

Die Entscheidung des LGB wird unter anderem von der Interessengemeinschaft „Kein Öl in Otterstadt“ massiv kritisiert – auch weil die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd wegen der geplanten Grünbrücke über die Autobahn 61 und dem damit verbundenen vorgesehenen Wildtier-Korridor zwischen Pfälzerwald und Rheinauen eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert hatte.

Keine Entscheidung zu Vereinbarung

Auf der Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung der politischen Gremien stand auch der Fortbestand der Vereinbarung der Ortsgemeinden Otterstadt, Waldsee und der Verbandsgemeinde mit dem Erdöl-Konsortium. Dieser Tagesordnungspunkt sei von der Verbandsgemeindeverwaltung eingebracht worden, um den Gremien gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, sich zur Thematik auszusprechen, heißt es in der Presseerklärung der Bürgermeister.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Forderungen, die Vereinbarung zu kündigen, weil sie auf die zuständigen Behörden und Ministerien irritierend wirke. In dieser geht es um Maßnahmen, die das Konsortium berücksichtigt, wenn es bei Otterstadt nach Erdöl sucht und bei einer erfolgreichen Suche zu einem späteren Zeitpunkt den Rohstoff fördert. Das Konsortium hatte sich zum Beispiel zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet und dazu, nur maximal zwei Bohrungen auf dem jetzt vorgesehenen Bohrplatz abzuteufen. Ein Rechtsanwalt der Kanzlei Baumann hatte vor zwei Jahren aber auch auf einige sehr unbestimmte Formulierungen in der Vereinbarung hingewiesen.

Nach Angaben der Bürgermeister wurde in der nicht öffentlichen Sitzung auf Anraten der Kanzlei Baumann eine Erörterung über den Fortbestand der Vereinbarung zurückgestellt. Patrick Fassott wollte sich dazu am Dienstag auf RHEINPFALZ-Nachfrage nicht weiter äußern.

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