Speyer Kampf um den Führerschein

Gleich in drei Fällen ging es in dieser Woche im Stadtrechtsausschuss um Probleme mit der Fahrerlaubnis. Die Stadt kann diese Fahrern nach Fehlverhalten entziehen, Widersprüche dagegen landen beim Ausschuss.

Ein Fall geht von einer mutmaßlichen Bedrohung im November 2015 aus. Zwei Mitarbeiter von Kabel Deutschland hatten fluchtartig die Wohnung einer Speyerer Kundin verlassen und die Polizei gerufen. Die Frau habe sie höflich hereingebeten, sie dann aber mit einer Schreckschusspistole bedroht. Die Polizei stellte dann bei ihr neben der Pistole noch 45 Platzpatronen und acht Gaspatronen sicher. Ein Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, aber die Fahrerlaubnisbehörde wurde informiert. Ein von dieser Behörde angefordertes medizinisches Gutachten verweigerte die Frau, ebenso einen Einblick in den Abschlussbericht einer psychiatrischen Klinik, in die sie zeitweise eingewiesen worden war. Folge war ein Fahrverbot, gegen das die Frau gerichtlich vorging (wir berichteten). Ihr Anwalt Tobias Hahn – sie selbst erschien nicht vor dem Ausschuss – machte geltend, dass das Verhalten der Frau nichts mit dem Straßenverkehr zu tu habe. Die Verantwortliche der Stadtverwaltung hielt dagegen, dass dies auch nicht notwendig sei: Der Verdacht, ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß führen zu können, reiche aus. Eine Entscheidung dazu wurde noch nicht bekanntgegeben. Im zweiten Fall ging es um eine Gebühr von 22,01 Euro. Der Beschwerdeführer hatte ein Warnschreiben bekommen, dass sich in Flensburg fünf Punkte für ihn angesammelt hätten. Dafür fielen die Kosten an. Rechtsanwalt Steffen Wacker als Vertreter des Betroffenen nahm den Widerspruch gegen die geforderte Gebühr noch während der Verhandlung zurück. In einem weiteren Fall ging es um einen Beschwerdeführer, der seinen Führerschein offenbar wegen Alkoholproblemen entzogen bekommen hatte. Statt nun den „offiziellen“ Weg zu gehen, um diesen zurückzuerlangen, fuhr er nach Tschechien, machte dort einen Führerschein und wollte den dann in Speyer – erfolglos – in einen deutsches Dokument umschreiben lassen. Dann versuchte er es laut Vortrag im Ausschuss mit einem polnischen Führerschein, der ebenfalls nicht gültig war. Seinen Anwalt Bernd Wolfram Grebenstein (Schifferstadt) hatte er über den tschechischen Führerschein angeblich nicht informiert. Auch hier erging die Entscheidung nach der Sitzung. Hoffnung auf Erfolg wurde dem Bürger nicht gemacht.

x