Speyer Gericht stockt bei Wachtmeistern auf

Im Verfahren gegen einen 40-Jährigen aus dem Odenwald, dem ein Raubüberfall auf einen Kfz-Händler in Speyer zur Last gelegt wird, hatten gestern die Tumulte vom Prozessauftakt am Mittwoch ein Nachspiel. Der beantragte Ausschluss von Beteiligten wurde aber abgelehnt.

Eineinhalb Stunden lang beriet die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal. Unter anderem ging es um die Anträge, das Opfer und seine Angehörigen, die tags zuvor einen Mann im Zuschauerraum attackiert hatten (wir berichteten), vom weiteren Verfahren auszuschließen. Dazu kommt es aber nicht. Zusätzliche Justizwachtmeister sollen die Sicherheit im Gerichtssaal garantieren. „Das ist keine Traumatisierung“, hatte Verteidiger Gerhard Knöss den Angriff des Opfers vom Vortag verurteilt und so die Forderung nach Ausschluss des 60-jährigen Geschäftsmanns aus Speyer begründet. Nur für seine Aussage sollte er im Saal bleiben dürfen. Till Günther, Anwalt des als Nebenkläger auftretenden Opfers, hatte dagegengehalten, dass bei diesem seit dem Raubüberfall „die Nerven blank liegen“, und eine Entschuldigung ausgesprochen. Das Verhalten des Mannes rechtfertige es nicht, ihm prozessrechtliche Befugnisse zu nehmen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der ordnungsgemäße Fortgang des Verfahrens sei mit einer Aufstockung auf fünf Wachtmeister im Saal und Einlasskontrollen davor gewährleistet. Auch die Anordnung, dass bestimmte Angehörige des Opfers dem Prozess nicht beiwohnen dürften, gab es nicht. Am Morgen hatte es vor der Sitzungseröffnung wieder Wortgefechte im Saal gegeben: „Sag’ mir deinen Namen“, forderte etwa der Angeklagte eine Frau auf, die ihn anschrie. Er wurde nochmals aus dem Saal geführt. Später waren sechs Polizisten für Personenkontrollen vor Ort. „Diese Sitzung wird ordentlich und in Ruhe ablaufen“, so die Vorsitzende Richterin mit der Drohung, andernfalls Ordnungsmaßnahmen einzuleiten. Verschoben wurde gestern die Aussage des Opfers, weil der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr eingehalten werden konnte. Sein Anwalt hatte eine Erklärung zur Höhe der Beute abgegeben: Es gehe neben den 5850 Euro Bargeld nicht um zwei Goldketten im Wert von 20.000 Euro, sondern nur um eine für 3500 Euro. Er bezifferte zudem einen Schadenersatzanspruch von mindestens 5000 Euro. Am Nachmittag sagten erste Zeugen über ihre Beobachtungen am Tattag aus. Darunter waren zwei Speyererinnen, die im Neudeck vor Ort waren. „Ich bin dazwischengegangen“, so eine junge Frau. Die Maschinenpistole der beiden Täter habe sie bei ihrer Entscheidung dazu nicht gesehen. Die Täter seien geflüchtet. Die zweite Frau hatte einiges von ihrem Balkon aus beobachtet. Jedoch habe ein Sonnenschirm ihre Sicht eingeschränkt. Die Verhandlung wird nicht – wie zunächst geplant – am Dienstag fertig. Der 4., 11. und 12. Januar sind als weitere Termine angesetzt worden.

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