Speyer 373 Punkte in Flensburg: Speyerer aus dem Verkehr gezogen

„Nicht hören wollte“, wie die Polizei schreibt, ein 37 Jahre alter Lagerist aus Speyer: Mit 373 Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und einem nicht gültigen italienischen Führerschein in der Tasche haben ihn der Schwerverkehrskontrolltrupp und die Fahndungseinheit der Zentralen Verkehrsdienste (ZVD) der Polizeidirektion Neustadt am Dienstag vorerst aus dem Verkehr gezogen. Der Mann, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zuletzt im Februar verurteilt worden war, war in seinem SUV unterwegs.

Ungültiger italienischer Führerschein

Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hatte der Mann rechtswidrig den ungültigen, italienischen Führerschein erworben, wohlwissend, dass er hiermit nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt war. Mit dem „Lappen“ hatte er eine Stelle als Berufskraftfahrer angetreten. Der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt konnte ihm über 150 rechtswidrige Fahrten nachweisen. Der Punktestand des Angeklagten beim Kraftfahrbundesamt betrug 35 Punkte. Der Richter verhängte eine Bewährungsstrafe und stellte laut Polizei klar, dass eine wiederholte Tatbegehung dem Angeklagten unweigerlich einen Platz in der Justizvollzugsanstalt sichern würde. Diese klare Ansage fruchtete allerdings nicht. Denn die Polizei hatte nun Hinweise darauf, dass der Verurteilte weiterhin ohne Fahrerlaubnis fuhr.

Mit Audi Q7 unterwegs

Tatsächlich hatte er sich einen Audi Q7 zugelegt. Sein Punktestand in Flensburg ist zwischenzeitlich auf 373 Punkte angewachsen. Am Dienstag konnte der Unbelehrbare letztlich in Speyer in seinem SUV auf frischer Tat ertappt werden. Erneut händigte er einen rechtswidrig erlangten Führerschein aus. Die ZVD Rheinpfalz konnten mittlerweile mehrere Fahrten mit diesem Fahrzeug nachweisen und zogen den Audi mit einem Zeitwert von etwa 35.000 Euro nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft kurzerhand ein.

Völlig sprachlos

Völlig sprachlos war der Beschuldigte laut Bericht, als er realisierte, dass sein Fahrzeug nun nicht mehr ihm gehörte. Erneut sprachlos wird er sein, wenn der Richter sein Versprechen einlöst. „Wer nicht hören will, muss eben fühlen“, schließt die Polizeimeldung.

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