Neunkirchen Zentralfriedhof jetzt auch mit islamischem Gräberfeld

Muslimisches Gräberfeld, hier auf dem Hauptfriedhof in Frankenthal.
Muslimisches Gräberfeld, hier auf dem Hauptfriedhof in Frankenthal.

Die saarländische Stadt Neunkirchen bietet neuerdings Bestattungen nach muslimischem Ritus an. Auf dem Zentralfriedhof im Stadtteil Furpach wurde ein eigenes Gräberfeld für Muslime angelegt. Der Stadtrat hat dafür die Friedhofssatzung geändert.

Damit die islamischen Riten befolgt werden können, gibt es hier Ausnahmen vom traditionellen deutschen Begräbnisrecht. „Auch der Tod ist ein wichtiger Teil der Integration. Viele Menschen muslimischen Glaubens in unserer Stadt möchten in Neunkirchen beerdigt werden“, erläutert Bürgermeisterin Lisa Hensler (SPD). „Diese Mitbürger haben in Neunkirchen ihr Leben verbracht und ihre Angehörigen wohnen hier. Daher ist es folgerichtig, dass sie sich auch in ihrer Heimatstadt bestatten lassen können, wo die Angehörigen das Grab aufsuchen können.“ Dass in der saarländischen Stadt Begräbnisse künftig nun auch nach muslimischem Ritus möglich sind, sei nicht zuletzt dem persönlichen Einsatz des Stadtratsmitglieds Cemal Kaya (SPD) zu verdanken, der sich als Mittler zu den muslimischen Gemeinden bewährt habe.

Umut Kahya, Vorsitzender der Neunkircher Islamgemeinschaft Ditib Yunus, nennt die Neuerung „wegweisend und wichtig für das Gelingen der Integration. Im Extremfall mussten Muslime früher erst in ihr Heimatland überführt werden, damit sie dort bestattet werden konnten.“

Ewiger Blick in Richtung Mekka

„Damit das neue Grabfeld den islamischen Vorschriften entspricht, hatte sich die Stadtverwaltung in mehreren Gesprächsrunden mit Vertretern der türkischen Gemeinde abgestimmt“, berichtet Rathaussprecher Deniz Alavanda. Das Gräberfeld sei eine 15 mal 30 Meter große Wiesenfläche. Platz gebe es für rund 80 Beisetzungen. „Dort ist es möglich, die Verstorbenen in Richtung Osten zu bestatten. Nach islamischem Recht muss der Tote im Grab auf der rechten Seite liegend mit Blick gen Mekka bestattet werden.“ Jedes Grab hat ein 25-jähriges Nutzungsrecht. Es werde sich hier um Wiesengräber handeln, da nach islamischem Recht die Angehörigen keine Pflege übernähmen.

Laut islamischer Vorschrift muss die Beerdigung noch am Todestag erfolgen. Eigentlich widerspricht dies dem saarländischen Bestattungsgesetz: Dieses erlaubt Begräbnisse frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Deniz Alavanda sagt, dass die Ortspolizeibehörde „in begründeten Fällen“ – so wie hier – von der Regel eine Ausnahme genehmigen könne.

Rituelle Waschung im Hospiz

Der islamische Ritus schreibt auch eine zeremonielle Waschung des Toten vor. Deniz Alavanda: „Weil dies in den Räumlichkeiten des Zentralfriedhofs nicht möglich ist, findet die Waschung im Hospiz Neunkirchen statt.“

Dort sei ein Raum eigens für diesen Zweck hergerichtet worden. Verstorbene Muslime würden anschließend in weiße Leinentücher gehüllt und dann in den Sarg gelegt. Auch von der Sargpflicht bei Erdbestattungen seien Ausnahmen inzwischen möglich.

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