Saarbrücken
Warum ein Rechtswissenschaftler nach unnötigen Paragrafen sucht
Dass Temmuz Oğlakcıoğlu das Strafrecht durchforstet, liegt am aktuellen Vorhaben des Justizministeriums, zu weit gehende und veraltete Straftatbestände zu streichen. Ein Beispiel, das die Universität des Saarlandes in ihrer Pressemitteilung nennt, ist die Überarbeitung des „Kinderpornografie-Gesetzes“. So hätten sich bisher sogar Eltern strafbar gemacht, wenn sie mutmaßlich kinderpornografische Bilder, die ihre Kinder aufs Telefon geschickt bekommen haben, an Lehrkräfte weitergegeben haben, um zu intervenieren. „In dem Wunsch, die Kinderpornografie möglichst effektiv zu bekämpfen, kann es eben auch passieren, dass man über das Ziel hinausschießt und gegebenenfalls Handlungen kriminalisiert, die eigentlich der Aufklärung derartiger Straftaten dienen könnten; eine ähnliche Situation ergibt sich, wenn Sie Ihrem Kind Drogen wegnehmen, um diese anschließend zu entsorgen“, so Temmuz Oğlakcıoğlu.
Rechtswissenschaftler für „echte Modernisierung des Strafrechtes“
Das Kinderporno-Beispiel sei eines von vielen, die laut Temmuz Oğlakcıoğlu deutlich machen, dass eine möglichst umfassende Kriminalisierung von Handlungen oft zu ungerechten Ergebnissen führen kann. „Manche Straftatbestände sind einfach zu weit gefasst, andere vollkommen aus der Zeit gefallen.“ Beispiele hierfür seien etwa der Scheckkartenbetrug oder der „Straßenraub mittels Autofallen“.
Das Ziel der Politik, eine echte Modernisierung des Strafrechtes auf den Weg zu bringen, unterstützt Temmuz Oğlakcıoğlu ausdrücklich. „Ich bin jedoch skeptisch, dass es am Ende auch tatsächlich so kommt. Es gibt zu viele Interessen, und nicht zuletzt die öffentliche Meinung hat oft einen sachlich nicht gerechtfertigten Niederschlag auf solche Vorhaben.“
Temmuz Oğlakcıoğlu und seine Kollegen werden in den kommenden Monaten das Strafgesetzbuch akribisch durchforsten, der Rechtswissenschaftler ist zuversichtlich, weitere Paragrafen zu finden, die aus dem Gesetz rausfliegen können.