Saarbrücken
Saarbrücken: Neuer Bußgeldkatalog in Kraft – Was Verstöße gegen Corona-Verbote jetzt kosten
Für den Vollzug bleiben die Ortspolizeibehörden in den Kommunen zuständig. Die Bußgeldbescheide werden von den saarländischen Landkreisen verschickt. Minister Klaus Bouillon: „Ich kann nur hoffen, dass diese Sanktionen endlich dazu führen, dass sich jede und jeder Einzelne an die Vorschriften hält.“
Hier ein Auszug aus dem Katalog; die Bußgeldbeträge sind pro Person gemeint:
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person: bis zu 200 Euro
- Verstoß gegen das Verbot, an Ansammlungen in der Öffentlichkeit teilzunehmen: 200 bis 400 Euro
- Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund: bis zu 200 Euro
- Teilnahme an Bestattungen über den engsten Familienkreis hinaus: bis zu 200 Euro
- Verstoß gegen das Verbot, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder andere Treffen im Sinne von Gottesdiensten oder religiösen Veranstaltungen abzuhalten: 200 bis 2000 Euro
- Betrieb von Gaststätten und Hotels oder sonstigen Einrichtungen, Öffnung von Einzelhandelsläden trotz Verbots: 1000 bis 4000 Euro
- Öffnung sonstiger Ladenlokale für Publikum: 500 bis 2000 Euro
- Unbefugtes Betreten von Behinderteneinrichtungen oder von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege/ambulant betreuten Wohnens: 500 bis 2000 Euro
- Verstoß gegen Vorschriften für Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe oder in Uni oder Hochschule: nicht unter 800 Euro
- Betrieb eines Verpflegungsbetrieb trotz Verbots: nicht unter 1000 Euro
- Unbefugtes Anbieten von Schulveranstaltungen: nicht unter 200 Euro
- Unbefugter Betrieb einer Kindertageseinrichtung: nicht unter 200 Euro
- Verbotswidriges planmäßiges Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln: 200 bis 3000 Euro
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